Krailling: Urteil gegen Mörder rechtskräftig

München/Krailing - Das Urteil gegen Thomas S. (51), den Mörder der Geschwister Chiara (†8) und Sharon (†11) aus Krailling, ist rechtskräftig. Gestern wurde bekannt, dass der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision von Rechtsanwalt Adam Ahmed als unbegründet verworfen hat.
Wie berichtet, war Thomas S. im April wegen Mordes an seinen Nichten zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt worden. Nach dem Urteil blieb er zunächst in Stadelheim auf der Krankenstation, wo er zu seinem eigenen Schutz vor Übergriffen von anderen Häftlingen untergebracht war. Noch in dieser Woche soll er nun in die JVA Landsberg am Lech verlegt werden. Sie ist für den Ex-Postboten zuständig, der zuletzt mit seinen vier Kindern in Peißenberg wohnte. Das Gefängnis wird er wohl erst in 25 Jahren wieder verlassen dürfen.
Die Mutter der ermordeten Mädchen reagierte erleichtert, als sie von der BGH-Entscheidung erfuhr. „Das ist doch was“, sagte sie zur AZ.