Krailling: Urteil gegen Mörder rechtskräftig

Das Urteil gegen den Mörder von Chiara (†8) und Sharon (†11) aus Krailling ist rechtskräftig. Der Onkel der Mädchen muss damit lebenslang hinter Gitter.
von  bb, job
23. März 2011: In Krailling bei München werden zwei 8 und 11 Jahre alte Schwestern in ihren Kinderzimmern ermordet und am frühen 24. März von der heimkehrenden Mutter gefunden. Eine Woche später, am 1. April, wird der angeheiratete Onkel der Kinder als Tatverdächtiger festgenommen. Am Folgetag erfolgt der Haftbefehl wegen Verdachts auf zweifachen Mord. Als Motiv wird ein Erbschaftsstreit vermutet. Am 2. September erhebt die Staatsanwaltschaft München II Anklage gegen ihn. Im November wird der Prozessauftakt für 17. Januar 2012 terminiert. Fast ein Jahr später wurde das Urteil nun rechtskräftig.
23. März 2011: In Krailling bei München werden zwei 8 und 11 Jahre alte Schwestern in ihren Kinderzimmern ermordet und am frühen 24. März von der heimkehrenden Mutter gefunden. Eine Woche später, am 1. April, wird der angeheiratete Onkel der Kinder als Tatverdächtiger festgenommen. Am Folgetag erfolgt der Haftbefehl wegen Verdachts auf zweifachen Mord. Als Motiv wird ein Erbschaftsstreit vermutet. Am 2. September erhebt die Staatsanwaltschaft München II Anklage gegen ihn. Im November wird der Prozessauftakt für 17. Januar 2012 terminiert. Fast ein Jahr später wurde das Urteil nun rechtskräftig. © Peter Kneffel/dpa

München/Krailing - Das Urteil gegen Thomas S. (51), den Mörder der Geschwister Chiara (†8) und Sharon (†11) aus Krailling, ist rechtskräftig. Gestern wurde bekannt, dass der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision von Rechtsanwalt Adam Ahmed als unbegründet verworfen hat.

Wie berichtet, war Thomas S. im April wegen Mordes an seinen Nichten zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt worden. Nach dem Urteil blieb er zunächst in Stadelheim auf der Krankenstation, wo er zu seinem eigenen Schutz vor Übergriffen von anderen Häftlingen untergebracht war. Noch in dieser Woche soll er nun in die JVA Landsberg am Lech verlegt werden. Sie ist für den Ex-Postboten zuständig, der zuletzt mit seinen vier Kindern in Peißenberg wohnte. Das Gefängnis wird er wohl erst in 25 Jahren wieder verlassen dürfen.

Die Mutter der ermordeten Mädchen reagierte erleichtert, als sie von der BGH-Entscheidung erfuhr. „Das ist doch was“, sagte sie zur AZ.

 

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.