Krailling: Staatsanwaltschaft fordert lebenslänglich

Die Staatsanwaltschaft hat für den Onkel der getöteten Schwestern Chiara und Sharon aus Krailling lebenslange Haft wegen Mordes beantragt.
von  dpa

Die Staatsanwaltschaft hat für den Onkel der getöteten Schwestern Chiara (8) und Sharon (11) aus Krailling lebenslange Haft wegen Mordes beantragt.

 

München - Wegen Mordes an seinen beiden Nichten soll der Angeklagte Thomas S. im Kraillinger Doppelmordprozess zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden. Staatsanwalt Florian Gliwitzky forderte am Montag vor dem Münchner Landgericht, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Die Indizien, die gegen S. sprechen, seien laut Gliwitzky so umfangreich, dass man, „nicht mehr von Indizien, sondern von drückender Beweislast sprechen muss“. Über den gesamten Tatort verteilt und auch an den Tatwerkzeugen hatten die Ermittler DNA-Spuren des Angeklagten gefunden.

Der Staatsanwalt sah seine Anklage bestätigt und zeigte sich überzeugt, dass der 51 Jahre alte Angeklagte seine acht und elf Jahre alten Nichten im März vergangenen Jahres aus Habgier mit einem Seil, einem Messer und einer Hantelstange tötete. Vor dem Hintergrund seiner verzweifelten finanziellen Lage und der drohenden Zwangsversteigerung des Familienanwesens in Peißenberg fasste Thomas S. laut Gliwitzky den Entschluss, die Kinder und deren Mutter zu töten, um seine Frau zur Alleinerbin des Familienerbes zu machen. S. habe geplant, den Mord als erweiterten Selbstmord zu tarnen. Zur Tötung seiner Schwägerin sei es letztlich wider Erwarten nicht gekommen.

Angeklagter weist Schuld weiter von sich

Die Versuche von Thomas S., die gegen ihn sprechende Spurenlage zu erklären, seien „derart fabelhaft, dass man sich wundern muss, dass sie überhaupt von einem Angeklagten in einer öffentlichen Verhandlung geäußert werden“, sagte Gliwitzky in seinem Schlussvortrag. S. hatte sich erst an den vergangenen beiden Verhandlungstagen zu den Vorwürfen geäußert und dabei alle Schuld von sich gewiesen. Vielmehr hatte er den Ermittlern in seiner Aussage schwere Fehler unterstellt und Verschwörungstheorien dazu geäußert, wie sein Blut an den Tatort gelangte. Laut Gliwitzky bewegt sich der Angeklagte mit seinen Anschuldigungen „im Bereich einer neuen Straftat“. Seine Ausführungen sind aus Sicht des Staatsanwaltes derart abwegig, „dass man laut zu lachen anfangen müsste, wenn es nicht so traurig wäre“.

Für den Nachmittag des 14. Verhandlungstages sieht das Gericht die Strafmaßforderungen der Nebenklagevertreter und des Verteidigers vor. Ein Urteil könnte noch am Montagabend fallen.

 

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