Krailling-Prozess: Tränen der Mutter im Gerichtssaal

Der Angeklagte (51) wird während der Zeugenvernehmung der Mutter aus der Verhandlung ausgeschlossen.
Torsten Huber |
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Der Angeklagte Thomas S. saß am Montag im Gericht. Für die Aussage der Mutter der beiden ermordeten Mädchen musste er den Saal verlassen - der Frau war seine Anwesenheit nicht zumutbar.
Jörg Koch, dapd 14 Der Angeklagte Thomas S. saß am Montag im Gericht. Für die Aussage der Mutter der beiden ermordeten Mädchen musste er den Saal verlassen - der Frau war seine Anwesenheit nicht zumutbar.
Oberstaatsanwältin Andrea Titz unterrichtet am Montag im Landgericht München während des Krailling-Prozesses die Medien über den Stand der Zeugenaussage der Mutter der beiden getöteten Maedchen. Die Mutter hatte am selben Tag unter Auschluss der Öffentlichkeit ausgesagt.
Jörg Koch, dapd 14 Oberstaatsanwältin Andrea Titz unterrichtet am Montag im Landgericht München während des Krailling-Prozesses die Medien über den Stand der Zeugenaussage der Mutter der beiden getöteten Maedchen. Die Mutter hatte am selben Tag unter Auschluss der Öffentlichkeit ausgesagt.
Oberstaatsanwältin Andrea Titz unterrichtet am Montag im Landgericht München während des Krailling-Prozesses die Medien über den Stand der Zeugenaussage der Mutter der beiden getöteten Maedchen. Die Mutter hatte am selben Tag unter Auschluss der Öffentlichkeit ausgesagt.
Jörg Koch, dapd 14 Oberstaatsanwältin Andrea Titz unterrichtet am Montag im Landgericht München während des Krailling-Prozesses die Medien über den Stand der Zeugenaussage der Mutter der beiden getöteten Maedchen. Die Mutter hatte am selben Tag unter Auschluss der Öffentlichkeit ausgesagt.
Der Angeklagte Thomas S. saß am Montag im Gericht. Für die Aussage der Mutter der beiden ermordeten Mädchen musste er den Saal verlassen - der Frau war seine Anwesenheit nicht zumutbar.
Jörg Koch, dapd 14 Der Angeklagte Thomas S. saß am Montag im Gericht. Für die Aussage der Mutter der beiden ermordeten Mädchen musste er den Saal verlassen - der Frau war seine Anwesenheit nicht zumutbar.
Annette von Stetten, die Rechtsanwältin der Mutter der beiden ermordeten Mädchen.
Jörg Koch, dapd 14 Annette von Stetten, die Rechtsanwältin der Mutter der beiden ermordeten Mädchen.
Der Angeklagte Thomas S. saß am Montag im Gericht. Für die Aussage der Mutter der beiden ermordeten Mädchen musste er den Saal verlassen - der Frau war seine Anwesenheit nicht zumutbar.
Jörg Koch, dapd 14 Der Angeklagte Thomas S. saß am Montag im Gericht. Für die Aussage der Mutter der beiden ermordeten Mädchen musste er den Saal verlassen - der Frau war seine Anwesenheit nicht zumutbar.
Der Angeklagte Thomas S. saß am Montag im Gericht. Für die Aussage der Mutter der beiden ermordeten Mädchen musste er den Saal verlassen - der Frau war seine Anwesenheit nicht zumutbar.
Jörg Koch, dapd 14 Der Angeklagte Thomas S. saß am Montag im Gericht. Für die Aussage der Mutter der beiden ermordeten Mädchen musste er den Saal verlassen - der Frau war seine Anwesenheit nicht zumutbar.
Der Angeklagte Thomas S. saß am Montag im Gericht. Für die Aussage der Mutter der beiden ermordeten Mädchen musste er den Saal verlassen - der Frau war seine Anwesenheit nicht zumutbar.
Jörg Koch, dapd 14 Der Angeklagte Thomas S. saß am Montag im Gericht. Für die Aussage der Mutter der beiden ermordeten Mädchen musste er den Saal verlassen - der Frau war seine Anwesenheit nicht zumutbar.
Der Angeklagte Thomas S. saß am Montag im Gericht. Für die Aussage der Mutter der beiden ermordeten Mädchen musste er den Saal verlassen - der Frau war seine Anwesenheit nicht zumutbar.
Jörg Koch, dapd 14 Der Angeklagte Thomas S. saß am Montag im Gericht. Für die Aussage der Mutter der beiden ermordeten Mädchen musste er den Saal verlassen - der Frau war seine Anwesenheit nicht zumutbar.
Der Angeklagte Thomas S. saß am Montag im Gericht. Für die Aussage der Mutter der beiden ermordeten Mädchen musste er den Saal verlassen - der Frau war seine Anwesenheit nicht zumutbar.
Jörg Koch, dapd 14 Der Angeklagte Thomas S. saß am Montag im Gericht. Für die Aussage der Mutter der beiden ermordeten Mädchen musste er den Saal verlassen - der Frau war seine Anwesenheit nicht zumutbar.
Der Angeklagte Thomas S. saß am Montag im Gericht. Für die Aussage der Mutter der beiden ermordeten Mädchen musste er den Saal verlassen - der Frau war seine Anwesenheit nicht zumutbar.
Jörg Koch, dapd 14 Der Angeklagte Thomas S. saß am Montag im Gericht. Für die Aussage der Mutter der beiden ermordeten Mädchen musste er den Saal verlassen - der Frau war seine Anwesenheit nicht zumutbar.
Der Angeklagte Thomas S. saß am Montag im Gericht. Für die Aussage der Mutter der beiden ermordeten Mädchen musste er den Saal verlassen - der Frau war seine Anwesenheit nicht zumutbar.
Jörg Koch, dapd 14 Der Angeklagte Thomas S. saß am Montag im Gericht. Für die Aussage der Mutter der beiden ermordeten Mädchen musste er den Saal verlassen - der Frau war seine Anwesenheit nicht zumutbar.
Der Angeklagte Thomas S. saß am Montag im Gericht. Für die Aussage der Mutter der beiden ermordeten Mädchen musste er den Saal verlassen - der Frau war seine Anwesenheit nicht zumutbar.
Jörg Koch, dapd 14 Der Angeklagte Thomas S. saß am Montag im Gericht. Für die Aussage der Mutter der beiden ermordeten Mädchen musste er den Saal verlassen - der Frau war seine Anwesenheit nicht zumutbar.
Der Angeklagte Thomas S. saß am Montag im Gericht. Für die Aussage der Mutter der beiden ermordeten Mädchen musste er den Saal verlassen - der Frau war seine Anwesenheit nicht zumutbar.
Jörg Koch, dapd 14 Der Angeklagte Thomas S. saß am Montag im Gericht. Für die Aussage der Mutter der beiden ermordeten Mädchen musste er den Saal verlassen - der Frau war seine Anwesenheit nicht zumutbar.

MÜNCHEN Hinter verschlossenen Türen wird die Mutter (42) der beiden ermordeten Mädchen, Sharon (†11) und Chiara (†8), im Landgericht München II vernommen. Auch der Angeklagt Thomas S. (51) ist ausgesperrt. Der Onkel der toten Kinder verfolgt die Aussage der Mutter live per Videokonferenz (siehe unten). Es wird ein erschütternder Auftritt. „Unter Tränen schilderte die Mutter, wie sie ihre toten Kinder vorfand“, sagt Oberstaatsanwältin Andrea Titz später.

Die Mutter berichtet im Gericht vom Morgen des 24. März 2011. Gegen 4.30 Uhr hat sie mit ihrem Lebenspartner ihr Haus in Krailling betreten. Sie wundert sich, dass das Licht am Treppenaufgang zum ersten Stock nicht geht. Nach Erkenntnis der Ermittler soll der mutmaßliche Mörder die Kabel durchgeschnitten haben. Vermutlich sollte, so der Vorwurf gegen Thomas S., auch dessen Schwägerin auch sterben, damit seine Frau die Familien-Immobilien allein erben hätte können.

Der Angeklagte habe finanzielle Probleme gehabt. Oberstaatsanwältin Titz schildert die Vernehmung so: „Die Mutter war emotional aufgewühlt und sehr bemüht, gefasste Angaben zu machen. Sie hat um Worte gerungen.“ Als die Mutter und ihr Freund oben im Schlafzimmer ankommen, machen sie das Licht an. Da sehen sie die kleine Chiara leblos im Doppelbett liegen. Das kleine Mädchen ist blutüberströmt, hat eine Schlinge um den Hals. Die Mutter und ihr Partner stürzen in die untere Etage zu den Kinderzimmern.

Im Zimmer von Chiara liegt Sharon am Boden. Auch sie ist blutüberströmt, es gibt viele Messereinstiche im Oberkörper des Mädchens. Die Oberstaatsanwältin: „Immer wieder ist die Mutter zwischen den Etagen hin und her gerannt. Sie hat versucht, genaue Angaben über den Auffindungsort ihrer toten Kinder zu machen.“ Wie es gesundheitlich um die Mutter steht, verdeutlicht das Untersuchungsergebnis des Diplom-Psychologen Günther Lauber (63): „Die Mutter leidet unter einem Trauma gigantischen Ausmaßes.“

Sie befinde sich in Therapie und habe 30 Sitzungen hinter sich, „die aber nichts genützt haben“. Lauber rät dringend von einer Zeugenvernehmung der Mutter in der Öffentlichkeit ab: „Die Suizidgefahr ist nicht ausschließbar.“

 

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