Krailling: Angeklagter bricht sein Schweigen
Doppelmord-Prozess im Fall Krailling: Der Angeklagte (51) kündigt eine Aussage an - kurz vor dem Urteil.
München - Überraschende Wende im Kraillinger Doppelmordprozess: Der Angeklagte Thomas S. (51) will nun doch sein Schweigen brechen. Nach elf Verhandlungstagen erklärt sein Strafverteidiger Adam Ahmed am Montagvormittag: „Mein Mandant möchte sich zur Sache äußern. Wir bitten um eine Unterbrechung.“
Eigentlich standen bereits die Plädoyers der Anwälte auf der Tagesordnung – ziemlich genau ein Jahr nach der Bluttat, bei der Chiara († 8) und Sharon († 11) ums Leben gekommen sind.
Jetzt wird gerätselt: Wird der Angeklagte ein Geständnis ablegen? Bevor Ahmed die Erklärung abgibt, herrscht Hektik im Schwurgerichtssaal 101. Zunächst geht das Gerücht um, der Angeklagte habe seinen Anwalt gewechselt. Das Gericht, Verteidiger Ahmed, Staatsanwaltschaft und Nebenkläger ziehen sich zur Besprechung zurück. Danach begibt sich Ahmed in die Vorführzelle, bespricht sich mit seinem Mandanten. Danach unterhält er sich erst mit dem Staatsanwalt und verschwindet im Richterzimmer. Bevor der Prozess unterbrochen wird, verliest der Vorsitzende Richter Ralph Alt noch einige Dokumente. Darunter das Bundeszentralregister des Angeklagten: „Es enthält keine Eintragung!“ Thomas S. hatte sich in seinem Leben also bislang nichts zuschulden kommen lassen.
Für den Nachmittag, 15 Uhr, wird die Aussage des Angeklagten angesetzt. Nach einigem Hin und Her wird es 15.10 Uhr, ehe Verteidiger Ahmed dann – zur Überraschung der Zuhörer – noch einmal um einen Aufschub bittet: Der Angeklagte habe seit dem Morgen zu wenig Zeit gehabt, um seine bevorstehende Aussage zu durchdenken.
Jetzt wird dieser Auftritt für Dienstag um 13 Uhr erwartet. S. werde eine „Einlassung“ abgeben, ließ man im Amtsdeutsch wissen. Ob diese Einlassung ein Geständnis sein wird, bleibt unbeantwortet – genau wie die Frage, ob ein solches Geständnis zu diesem Zeitpunkt noch etwas ändern würde. Zu lang hat das Gericht auf eine Aussage von S. gewartet. Und zu schrecklich ist die Tat.
Es ist davon auszugehen, dass der Staatsanwalt eine lebenslange Haft fordert – und dass die besondere Schwere der Schuld im Urteil festgestellt wird. Dann käme der Inhaftierte nicht nach frühestens 15 Jahren frei, sondern der Fall würde dann neu bewertet. Das zieht sich.
Laut Anklage soll der Postbote Thomas S. in der Nacht zum 24.März 2011 seine beiden Nichten 11) in deren Haus in Krailling getötet haben. Die Mutter ist zum Zeitpunkt der Tat in der nahe gelegenen Musikkneipe „Schabernack“. Ihr Lebensgefährte führt die Kneipe. Im Prozess sprechen die Ermittler vom Spurenbild am Tatort. Der Täter hat die Mädchen regelrecht durch die Kraillinger Wohnung gejagt. Sie haben sich gewehrt. Die Polizei findet überall Blutspuren. Die Ermittler glauben, der Täter habe ursprünglich auch die Mutter umbringen sollen.
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