Kosten für Abschiebung: Der Westparkmörder klagt

11700 Euro: Der verurteilte Gorazd B. will seine Abschiebung nicht bezahlen. Jetzt muss sich Münchens Justiz wieder mit dem verurteilten Mörder befassen.
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Gorazd B. war wegen des Mordes am Architekten Konrad H. zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt worden.
Ronald Zimmermann Gorazd B. war wegen des Mordes am Architekten Konrad H. zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt worden.

München - Die Hoffnung war groß, dass mit der Abschiebung von Gorazd B. (37) die grausige Geschichte des so genannten Westparkmörders ein endgültiges Ende finden würde. Doch jetzt muss sich Münchens Justiz noch einmal mit dem verurteilten Mörder auseinandersetzen.

Grund ist eine Klage, die der gebürtige Slowene gegen die Bundesrepublik eingereicht hat. Die hatte ihm die Kosten für die Abschiebung aufgebrummt. Immerhin 11700 Euro. Heute befasst sich das Verwaltungsgericht mit dem Fall.

Vor genau einem Jahr war Gorazd B. nach elf Jahren Gefängnis in ein Flugzeug gesetzt worden – mit Begleitung:

Fünf Polizisten sorgten für eine reibungslose Abschiebung. Die Maschine für den Flug nach Ljubljana hatte man extra für diesen Zweck gechartert. Normalerweise reichen ein Linienflug und zwei Begleiter bei einer Abschiebung. Das erschien den Behörden aber offenbar zu gefährlich. Fünf Polizisten und eine eigene Maschine seien aber ein viel zu hoher Aufwand, kritisierte dagegen der Abgeschobene. Zumal er wiederholt erklärt hatte, dass er selber aus Deutschland weg wolle.

Gorazd B. war wegen des Mordes am Architekten Konrad H. zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt worden – zu einer Jugendstrafe, weil er zum Zeitpunkt der Tat im Westpark am 15. Oktober 1993 erst 18 Jahre alt war. Nach Verbüßung der Haft wollte ihn die Staatsanwaltschaft in Sicherungsverwahrung nehmen. Das Münchner Landgericht lehnte ab.

Immerhin: Der gefürchtete Mann kommt nicht wegen des Prozesses zurück. Gorazd B. lässt sich heute von einem Anwalt vertreten.

 

 

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