Korruptionsverdacht: Kein Trinkgeld für Müllmänner

Eine neue Verordnung der Landeshauptstadt verbietet es den Saubermännern, zum Jahreswechsel von Mietern oder Hausbesitzern eine finanzielle Belohnung anzunehmen.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Müllmänner haben an Weihnachten wenig Grund zur Freude - auch wenn es hier auf unserem Bild anders aussieht.
Gregor Feindt Müllmänner haben an Weihnachten wenig Grund zur Freude - auch wenn es hier auf unserem Bild anders aussieht.

MÜNCHEN - Eine neue Verordnung der Landeshauptstadt verbietet es den Saubermännern, zum Jahreswechsel von Mietern oder Hausbesitzern eine finanzielle Belohnung anzunehmen.

Bei Wind und Wetter sind sie im Einsatz, damit die Stadt sauber bleibt. An Weihnachten haben sich viele Bürger bei Münchner Müllmännern dafür immer mit einem Trinkgeld bedankt. Eine kleine Geste. Eine gute Tradition. Doch damit ist jetzt Schluss: Eine neue Verordnung verbietet den Müllmännern ab sofort, Trinkgeld anzunehmen.

Aus Gründen der Gleichbehandlung

Warum? „Aus Gründen der Gleichbehandlung mit anderen Beschäftigten in der Stadtverwaltung und im Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM)“, heißt es in einer Mitteilung, die demnächst an alle Münchner Haushalte verteilt werden soll. Für fast alle anderen Mitarbeiter galt ein solches Verbot nämlich schon seit langem.

Arnulf Grundler vom AWM nennt noch einen anderen Grund für die strikte Anordnung: „Der geringste Anschein von Bestechlichkeit soll damit unterbunden werden.“

Müllmänner sind stinksauer

Viele Müllmänner sind stinksauer. „Denen entgeht ein Batzen Geld“, räumt Grundler ein. Aber das Verbot käme von oberster Stelle. Von OB Ude. „Die Belegschaft muss das jetzt befolgen.“ Andernfalls drohen schlimme Konsequenzen. Das könne von der Ermahnung bis zur Kündigung reichen. „Das ist absolut kein Spaß!“

Auch der Hausverwalter Norbert Zimmermann hatte den Müllmännern an Weihnachten immer ein Trinkgeld zukommen lassen. „Ich finde das Verbot ein bisserl kleinkariert.“ Eine kleine Anerkennung müsse doch wohl sein, meint er.

Anerkennung ja - aber nicht in Form von Geld

Die ist auch weiterhin erlaubt – nur eben nicht mehr in Form von Geld. Wer aber Plätzchen oder eine Flasche Wein als Dankeschön überreicht, der macht nichts falsch. Aber: Auch diese Geschenke dürfen nicht mehr wert sein als 15 Euro. Wer den Müllmännern trotz der neuen Regel Geld zusteckt, bringt sie in die Bredouille. Denn eigentlich müssten sie den Betrag an den Anti-Korruptionsbeauftragten des AWM weitergeben. Der will das eingegangene Geld in Zukunft spenden.

Julia Lenders

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.