Korruption im Bauamt: Bewährung für die Täter
München - Mit falschen Rechnungen ist die Stadt Unterschleißheim um 42 000 Euro geschädigt worden. Verantwortlich ist ein Mitarbeiter des Bauamts, der sich von einem Bauunternehmer bestechen ließ. Die beiden geständigen Männer sitzen am Mittwoch gemeinsam auf der Anklagebank im Münchner Strafjustizzentrum – und werden wohl beide mit Bewährungsstrafen davonkommen.
Das wird den Männern zur Last gelegt: Cem B. (45, Namen geändert) ließ dem Bauamts-Mitarbeiter Hans T. im Juni 2013 – getarnt als "privater Darlehensvertrag" – 5000 Euro zukommen. Dafür wurde er bevorzugt mit städtischen Aufträgen bedacht. Denn der 56-jährige Bauingenieur saß im Unterschleißheimer Bauamt an einer Schlüsselstelle. Er war für die Beauftragung und Überwachung von Instandhaltungsarbeiten an städtischen Liegenschaften zuständig.
Die von Cem B. in Rechnung gestellten Preise lagen laut Anklage über dem Marktpreis. Im Falle von Malerarbeiten jedenfalls über dem Preis, der mit einem anderen Malerbetrieb festgesetzt worden war. Die Methode: Hans T. ließ die Arbeiten von Cem B. oder dessen Subunternehmern ohne vorheriges Angebot durchführen.
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Erst während oder nach Beendigung der Arbeiten ließ sich der Bauamts-Mitarbeiter zur Einhaltung der nötigen Form ein Angebot von dem Unternehmer vorlegen. Die spätere Rechnung lag aber deutlich über dem jeweiligen Angebot. Ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren gab es überhaupt nicht. Konkret betroffen waren unter anderem Malerarbeiten in der Unterschleißheimer Grundschule, Putz- und Dämmarbeiten am Kindergarten sowie Malerarbeiten am Rathaus der Stadt.
Der Amtsrichter erklärt zu Prozessbeginn, dass es sich bei den Korruptionsvorwürfen nicht um "Bagatelldelikte" handelt. Er rät den Angeklagten davon ab "rumzueiern". Deftige Worte, die ihre Wirkung nicht verfehlen. Bei einem Rechtsgespräch kommen die Prozessbeteiligten überein, dass Geständnisse zu Bewährungsstrafen von 21 bis 24 Monaten führen werden.