Kopf gegen Waschbecken: Rache für eine E-Mail

Ein Kollege schrieb der Freundin von Nikolay A.,  dass dieser fremd gegangen sei - da schlug und trat der 26-Jährige zu. So heftig, dass von versuchtem Mord auszugehen ist.
John Schneider |
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Im Gespräch mit seinem Anwalt: Nikolay A. (2. v. l.) sitzt wegen versuchten Mordes auf der Anklagebank.
John Schneider Im Gespräch mit seinem Anwalt: Nikolay A. (2. v. l.) sitzt wegen versuchten Mordes auf der Anklagebank.

Ein Kollege schrieb der Freundin von Nikolay A., dass dieser fremd gegangen sei - da schlug und trat der 26-Jährige zu. Und zwar so heftig, dass die Ankläger von versuchtem Mord ausgehen

MÜNCHEN - Nikolay A. (26) dürstete nach Rache. Wochenlang war er von seinem Kollegen Bogdan K. (Name geändert) im McDonald’s in Holzkirchen schikaniert worden. In der Nacht auf den 7. Januar 2010 überspannte Bogdan endgültig den Bogen. Der 33-Jährige schickte eine E-Mail an die Freundin (18) von Nikolay A. Darin wird der Bulgare bezichtigt, seine Freundin als „Pferdegesicht” beleidigt zu haben und bei einem Heimaturlaub fremd gegangen zu sein.

Alles gelogen, sagt Nikolay A. Er tickte aus. Und zwar so heftig, dass er sich seit gestern wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht verantworten muss.
Was war passiert? Nach dem Telefongespräch mit seiner Freundin, die ihm von der E-Mail erzählte, stürzt Nikolay A. in das Zimmer seines Kollegen. Beide wohnen Tür an Tür in einer Holzkirchner Personalwohnung.

„Ich habe ihn gepackt, ich wollte wissen, was das soll”, berichtet Nikolay A. von den Ereignissen. Doch Bogdans Zimmergenosse Peter S. geht dazwischen und reißt ihn von seinem Opfer weg.
Nikolay A. lässt sich nicht beruhigen. Immer wieder geht der Rasende auf seinen Kollegen los, versucht laut Anklage den Kopf seines Opfers gegen ein Waschbecken zu schlagen und schlägt auch noch Peter S. nieder. Als Bogdan K. in den Hausflur flieht, reißt ihn der Angeklagte dort nieder und tritt mit dem bloßen Fuß gegen den Kopf von Bogdan K., bis dieser das Bewusstsein verliert.

Nikolay A. war bereits am 30. November 2010 vom Landgericht München II für diese Taten verurteilt worden. Wegen versuchten Totschlags. Doch der Angeklagte ging in Revision und setzte sich durch. Der Bundesgerichtshof konnte keinen „bedingten Tötungsvorsatz” erkennen und kippte das Urteil.

Nikolay A. fühlt sich ein Stück weit auch als Opfer. „Als ich ihn packte, dieses Lächeln, das werde ich nie vergessen. Ich bin voll in seine Falle reingelaufen. Ich hätte eine Sekunde länger nachdenken müssen.” Eine Sekunde, die dem Racheengel viele Jahre Gefängnis erspart hätte.
Der Prozess wird fortgesetzt.

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