Konzerthaus im Werksviertel: Was das Ende mit einem blauen Auge kostet

Eine Antwort der Staatsregierung nennt konkrete Kosten der Planung für das geplante Konzerthaus im Werksviertel.
von  Robert Braunmüller
Das geplante Konzerthaus im Werksviertel.
Das geplante Konzerthaus im Werksviertel. © Cukrowicz Nachbaur Architekten

München - Im Sommer verlieh das Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks seinem Wunsch nach einem Konzerthaus mit einem Flashmob vor dem Riesenrad noch einmal Nachdruck. Sonst ist es um das Projekt im Werksviertel hinter dem Ostbahnhof still geworden, seit Ministerpräsident Markus Söder dem Projekt eine "Denkpause" verordnet hat.

Bei dieser Pause handle es sich um einen "offenen und laufenden Prozess", teilt die Staatsregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten und grünen Kultursprecherin Sanne Kurz mit.

Die von Markus Söder kolportierten Baukosten von "einer Milliarde und mehr" seien "allen Erkenntnissen nach realistisch", heißt es da. Vor einem Jahr war man im Haushaltsausschuss noch von 580 Millionen Euro ausgegangen. Preissprünge im Energie- und Industriesektor und exorbitanten Preissteigerungen bei Baumaterialien rechtfertigten diese Verdopplung der Kosten, so die Antwort.

Kunstministerium:  "Am Konzerthausprojekt arbeiten derzeit rund 30 Planungsbüros"

Bisher wurden 16,4 Millionen Euro für die Planung ausgegeben. Dazu kämen Personalkosten in Höhe von rund fünf Millionen im Staatlichen Bauamt. Denn die Denkpause bedeute nicht, dass ein Planungsstopp stattgefunden habe. "Am Konzerthausprojekt arbeiten derzeit rund 30 Planungsbüros", so das Kunstministerium in seiner Antwort. Bei einem sofortigen Planungsstopp wäre über die bereits angefallenen Zahlungen hinaus mit Kosten in einer Größenordnung von rund sieben Millionen Euro aus den bestehenden Vertragspflichten zu rechnen.

Erbpacht: Bei einem Aus für das Projekt würden allein dafür 30 Millionen Euro fällig.

Damit jedoch nicht genug. Der Freistaat hat das Baugelände in Erbpacht erworben. Dem Vernehmen nach zahlt der Freistaat 592.000 Euro seit 2016 jährlich an den Pfanni-Erben Werner Eckart. "Eine Kündigungsmöglichkeit nach Eintragung des Erbbaurechts widerspricht der gesetzlich vorgegebenen Systematik des Erbbaurechtsvertrages und ist deshalb nicht vorgesehen", heißt es dazu in der Antwort des Ministeriums. Das heißt: Weil dieser Vertrag erst nach 50 Jahren gekündigt werden kann, würden bei einem Aus für das Projekt allein dafür 30 Millionen Euro fällig.

Zur Dauer der Denkpause für das Konzerthaus macht das Ministerium keine Angaben. Allerdings hat Kunstminister Markus Blume in Interviews immer wieder auf einen massiven Sanierungsstau hingewiesen - vom Haus der Kunst über das Residenztheater bis zur bevorstehenden Groß-Sanierung der Staatsoper.

Und wenn es darum gehen könnte, eine Milliarde Euro durch den Verzicht auf das Konzerthaus einzusparen, könnte die Versuchung groß sein, angesichts knapper Kassen dafür das blaue Auge von rund 50 Millionen Euro bisher angelaufener Kosten in Kauf zu nehmen.

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