Kommt bald die Super-Security für die Stadtverwaltung?
München - Abgeriegelte Türen nach 17 Uhr, Zutritt nur mit Dienstausweis, Patrouillen vor den Bürgermeisterbüros – und womöglich Securityschleusen mit Detektoren an den Eingängen: Dass das Rathaus am Marienplatz mehr Sicherheit braucht, darüber sind sich viele in der schwarz-roten Rathauskoalition weitgehend einig (AZ berichtete).
Jetzt aber will die Stadt noch eins drauflegen – und sämtliche städtischen Verwaltungsgebäude (das sind mehrere hundert in München) so gut wie möglich vor An- oder Übergriffen schützen. Das Personalreferat wird heute in nicht-öffentlicher Personalausschuss-Sitzung ein Grundsatzkonzept mit „verbindlichen Mindest-Standards“ und „optionalen Zusatzmaßnahmen“ zur Abstimmung vorlegen.
Stadt und Landkreis München haben immer mehr Geld
Allerdings noch so vage formuliert, dass Sozialreferentin Dorothee Schiwy (SPD) schon jetzt massiven Protest anmeldet. Sie habe „konkrete, greifbare und spürbare“ Vorschläge erwartet, schreibt sie in einem internen Papier, das der Abendzeitung vorliegt. „Diese Erwartungen erfüllt der Beschluss nicht.“
Vier Gefährdungsstufen augearbeitet
Was Schiwy, in deren Referat „fast an jedem zweiten Arbeitstag ein Übergriff stattfindet“, vor allem ärgert: Laut diesem Grundsatzkonzept sollen die Referats-Chefs und Eigenbetriebe der Stadt am Ende einzeln für sich entscheiden, ob sie ihre Häuser etwa videoüberwachen lassen und mehr Wachleute installieren. Oder die Dienstgebäude gar über Eingangs-Schleusen, wie sie etwa Justizgebäude haben, abschotten. „So eine Entscheidung den Referenten zu überlassen, halte ich für verfehlt“, ärgert sie sich, „das erfordert eine Stadtratsentscheidung.“
Das Konzept, das der Abendzeitung vorliegt, teilt die Büroarbeitsplätze in den Verwaltungsgebäuden in vier Gefährdungsstufen ein, für die folgende Mindeststandards gelten sollen:
Gefährdungsstufe 1 (Büroarbeitsplätze ohne Parteiverkehr – wie sie beispielsweise in einigen Abteilungen im Kultur- oder Wirtschaftsreferat zu finden sind): Bislang können Fremde hier oftmals völlig unkontrolliert ins Haus und die Büros hineingehen. Künftig sollen nur noch „Berechtigte“ Zugang haben. Beispielsweise durch Schlüssel, Zutrittskarten, Pförtner oder neu einzubauende Klingeln mit Gegensprechanlage.
Gefährdungsstufe 2 (gelegentlicher Parteiverkehr; zu finden etwa in der Gehaltsabrechnung des Personalreferats): Hier sollen zusätzlich „technische Alarmierungsmöglichkeiten für den Übergriffs- oder Amokfall“ installiert werden, ähnlich denen, die es etwa im Jobcenter schon gibt. Dann können Mitarbeiter einen Alarmknopf auf ihrem Computer drücken. Der informiert die Kollegen in den Nebenzimmern, dass es einen Notfall gibt. Außerdem sollen hier „Teeküchen, Toiletten oder Besprechungsräume grundsätzlich verschlossen und für Dritte unzugänglich“ bleiben.
Optional können sich Referenten hier auch für Videoüberwachung entscheiden.
Gefährdungsstufe 3 (regelmäßiger Parteiverkehr; wie etwa im KVR): Um zu vermeiden, dass „größere Menschenmengen auf engem Raum“ zusammengepfercht stehen, sollen hier zusätzlich Wartebereiche ausgebaut werden. Dazu soll’s separate Personaleingänge, jährlich „Räumungsübungen“ und regelmäßig „Deeskalationstrainings“ geben. Dazu „Betreuungskonzepte für die Nachsorge bei Bedrohung, Übergriffen oder Amok“.
Gefährdungsstufe 4 (regelmäßiger Parteiverkehr und besondere Gefährdungslagen; zu finden etwa in vielen Bereichen des Sozialreferats): Hier werden laut Konzept zusätzlich Verbindungstüren zwischen Büros verlangt, Durchsagen-Anlagen, mehr qualifizierte Wachleute und „Taschenalarme“ für sämtliche Mitarbeiter.
Selbst entscheiden sollen die Referenten auch hier, ob sie die Häuser videoüberwachen wollen, Besuchertaschen kontrollieren, Metalldetektoren am Eingang einführen oder jeden Besucher in einem „Besucherjournal“ registrieren wollen.
Es dürfte heute also reichlich Diskussionsstoff geben.