Kolumbianer wegen Urkundenfälschung verurteilt

Ein Kolumbianer ist vom Amtsgericht in Erding wegen Urkundenfälschung zu 4.200 Euro Geldstrafe oder 150 Tagen Haft verurteilt worden. Der Mann war im Juni 2015 am Flughafen mit einem falschen Pass aufgefallen - und tischte eine abenteuerliche Geschichte auf.
von  AZ
Der Kolumbianer fiel bei der Passkontrolle auf. Jetzt ist er verurteilt worden.
Der Kolumbianer fiel bei der Passkontrolle auf. Jetzt ist er verurteilt worden. © imago

München - Das Amtsgericht in Erding hat einen 36-jährigen Kolumbianer zu einer Geldstrafe oder ersatzweise 150 Tagen Haft verurteilt. Der Südamerikaner war Juni letzten Jahres von Bundespolizisten am Münchner Flughafen mit gefälschten Dokumenten bei der Einreise aus Mexico City festgenommen und angezeigt worden.

Damals stellte sich heraus, dass der Mann bereits Ende 2013 bei der Bundespolizei in Kleve mit falschen Dokumenten aufgeflogen war. Der Kolumbianer wurde nach Zahlung einer Sicherheitsleistung nach Mexico abgeschoben, nun hat ihn das Gericht in Abwesenheit wegen der Urkundenfälschung verurteilt.

Der 36-Jährige hatte damals den Bundespolizisten bei seiner Einreise aus Mexico City seinen Reisepass mit einem spanischen Aufenthaltstitel vorgelegt. Er hatte den Polizisten erzählt, er wolle seine Tante in Düsseldorf besuchen. Die Beamten hatten bei der Prüfung seiner Dokumente festgestellt, dass der Pass zwar echt war, der Aufenthaltstitel aber gefälscht - sie war zwar "verlängert", allerdings ohne Behördenstempel.

Viel Geld für wertlose Papiere ausgegeben

Als die Beamten nachforschten, kam ihnen der Fall aus Kleve unter. Dort hatte der Beschuldigte einen gefälschten argentinischen Pass vorgelegt. Im Verhör erzählte der Mann eine abenteuerliche Geschichte. Er habe früher in Spanien gelebt, daher stamme auch der Aufenthaltstitel. Als dieser 2013 abgelaufen war, hatte er keinen neuen mehr bekommen und Spanien deswege verlassen müssen.

Weil er aber unbedingt in Europa bleiben wollte, beorgte er sich für 300 Euro in Barcelona einen argentinischen Pass, mit dem er sich dann auf den Weg zu seinen Verwandten nach Düsseldort machte. Nachdem er aber bei der Einreise an der deutsch-holländischen Grenze mit dem gefälschten Pass an deutschen Bundespolizisten gescheitert war, sei er wieder zurück nach Spanien. Dort hatte er sich dann unerlaubt aufgehalten, bis die spanische Polizei ihn Anfang 2015 bei einem Diebstahl erwischt und infolgedessen nach Kolumbien abgeschoben hatte.

Brummis sorgen täglich für Ärger in Haar

In Medellín habe er dann einem Landsmann 500 Euro bezahlt, damit dieser seinen abgelaufenen spanischen Aufenthaltstitel so aufbereite, dass er damit wieder nach Europa reisen könne. Der Fälscher verlängerte dann den Stempel auf dem Pass - und der europaphile Kolumbianer kam damit nicht durch die Zollkontrolle.

Die Bundespolizisten zeigten den Mann wegen Urkundenfälschung und des Versuchs der unerlaubten Anreise an. Jetzt hat in seiner Abwesenheit ein Erdinger Amtsrichter das Urteil gesprochen. Infolge des Richterspruchs muss der Kolumbianer wegen Urkundenfälschung 4.200 Euro Geldstrafe bezahlen.

Sollte dies bis zu einer erneuten Einreise nach Deutschland nicht geschehen sein, muss der dann säumige Zahler ersatzweise 150 Tage Haft absitzen.

 

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.