Kokain-Konsum: Mörder von Dominik Brunner erneut zu Haftstrafe verurteilt

München - Der junge Mann, der vor gut elf Jahren gemeinsam mit einem Komplizen den Tod von Dominik Brunner auf dem Bahnsteig in Solln verursacht hat, muss wohl erneut ins Gefängnis. Der 29-Jährige hat nach seiner Haftentlassung 2019 gegen Weisungen seiner Führungsaufsicht verstoßen. Und das nicht nur einmal.
Deshalb wurde er am Donnerstag vom Amtsgericht zu neun Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Strafverteidiger Maximilian Pauls kündigte bereits kurz nach der Urteilsverkündigung Berufung an.

Pauls hatte in seinem Plädoyer Freispruch gefordert. Sein Mandant habe nur jeweils eine sehr geringe Menge Kokain konsumiert. Zum Ausprobieren. Aber der 29-Jährige habe danach die Finger davon gelassen und sei auf einem "phantastischen Weg“. Feste Arbeit, feste Wohnung, seit Januar verlobt.
Lob vom Bewährungshelfer
Er ist nicht der einzige, der seinen Mandanten lobt. Auch die beiden Bewährungshelfer des Brunner-Täters sind voll des Lobes. Der 29-Jährige habe sich gut entwickelt, erklärt sein derzeitiger Bewährungshelfer. Die letzten drei Urinproben seien alle negativ gewesen. Er führt das unter anderem auf den Ortswechsel zurück, der dem Angeklagten gutgetan habe.
Den ersten Kokainkonsum habe er sogar von sich aus seiner damaligen Bewährungshelferin gebeichtet. Das war im Juni 2020. Im August dann ein zweiter Konsum. In beiden Fällen gab er jeweils kurz danach Urinproben ab, die Kokainabbauprodukte enthielten.
Doch in welcher Menge sei nicht festgestellt worden, kritisiert der Verteidiger. Das sei aber wichtig, denn nur bei einer erheblichen Menge sei davon auszugehen, dass neue Straftaten begangen werden könnten und das Ziel der Maßregel gefährdet werde. Deshalb fordert er ein Gutachten, dass genau diese Frage nach der Quantität beantwortet.
Konsumierte Kokain-Menge für Gericht unerheblich
Doch Staatsanwaltschaft und Gericht halten die konsumierte Menge für unerheblich. Entscheidend sei, dass überhaupt gegen die Weisungen verstoßen wurde. Und zwar nicht zum ersten Mal. Noch im Jahr seiner Haftentlassung war er wegen Alkoholkonsums in einer Disco bereits zu drei Monaten Haft verurteilt worden. Der Richter setzte damals die Strafe zur Bewährung aus.
Das ginge diesmal nicht mehr, argumentiert die Staatsanwältin. Die Weisung der Führungsaufsicht sei jedenfalls klar: Kein Alkohol, keine Drogen. Unabhängig von der Menge. Sie fordert ein Jahr Haft ohne Bewährung. "Ich habe zum ersten Mal in meinem Leben, meinen Platz gefunden“, erklärte der 29-Jährige in seinem letzten Wort. Doch das Gericht lässt sich nicht erweichen. "Sie sind gewarnt worden“, erklärt Richterin Isabelle Pisall.
Bereits bei der Verurteilung im Dezember 2019 sei er vom Richter gewarnt worden, dass sei seine letzte Chance, sagt die Richterin. Die habe er durch den schnellen Rückfall mit dem Kokainkonsum verwirkt.