Koch vor Gericht - als Sex-Täter vom Tegernsee
München Für die Buben war es auf den ersten Blick das Paradies. In der Wohnung von Ulf G. (53) durften sie rauchen, trinken und zocken. Die Buben kamen gerne. Bei ihm durften sei Sachen machen, die ihnen ihre Eltern strikt verboten hatten.
Der 53-jährige Koch habe ihnen eine Computerspielkonsole zur Verfügung gestellt und sie mit Alkohol und Zigaretten versorgt. Öfters habe der selbsternannte „Betreuer“ seine Besucher auch bei sich übernachten lassen.
Doch die Kinder und Jugendlichen mussten wohl einen schlimmen Preis für diese Freiheiten zahlen. Der ältere, korpulente Mann – für einige der mutmaßlichen Opfer offenbar so etwas wie eine Vaterfigur – hat sich nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft an den Buben vergangen. Die meisten mutmaßlichen Opfer waren um die zwölf Jahre alt. Einige waren nicht älter als acht Jahre.
406 Fälle zählt die Staatsanwaltschaft in der Anklage auf. Tatorte waren demnach die Wohnungen des Angeklagten in Bad Wiessee, Tegernsee und Kreuth.
So soll er vorgegangen sein: Ulf G. lud seine „Schützlinge“ zu Ausflügen und Kinobesuchen ein und schuf so Vertrauen. In seiner Wohnung habe er die Kinder dann „desensibilisiert“, sie sollten nackt herumlaufen. Dann nutzte er ihr Vertrauen zu Küssen, Umarmungen und intimen Berührungen aus.
Um sich sexuell zu erregen, habe er die Buben unter anderem an den Penis gefasst. 41 Fälle seien besonders schwer gewesen, so die Ermittler. In einem Fall soll der Koch einen um die zehn Jahre alten Buben regelrecht vergewaltigt haben.
Die Eltern des Angeklagten hatten in der DDR an einer Polytechnischen Oberschule sowie in Tansania unterrichtet, seine Mutter hatte dort die Schule an der DDR-Botschaft geleitet. Der Sohn begann eine Lehre als Kellner, die er aber kurz vor dem Abschluss abbrach. Auch in seiner Zeit bei der NVA sei er eher durch Disziplinlosigkeiten aufgefallen.
Zu der damaligen Zeit habe er auch eine Beziehung gehabt, aus der er wohl auch ein Kind stammt. Gekümmert habe er sich darum aber nicht. Nach der Wende sei er dann nach Oberbayern gekommen, habe hier als Koch und Kantinenhelfer gearbeitet.
Der 53-Jährige hatte im Ermittlungsverfahren sexuelle Übergriffe bestritten. Die Kontakte zu den Buben gab er zwar zu, aber er habe die Kinder nur betreut, nicht missbraucht. Das glaubten wohl auch die Eltern der Buben. Sie wurden wohl auch im Unklaren darüber gelassen, was in der Wohnung von Ulf G. tatsächlich geschah.
Auch heute konnte sich der Angeklagte nicht zu einem Geständnis durchringen. Obwohl ihm daran gelegen sein soll, den Buben eine peinliche Aussage vor Gericht zu ersparen und er auch in eine Sexualtherapie einwilligen würde.
Bei einem Rechtsgespräch war ihm dann im Falle eines Geständnisses eine Haftstrafe nicht über elf Jahre versprochen worden. Das erschien ihrem Mandanten aber zuviel, wie Verteidigerin Heidi Pioch dem Gericht signalisierte. Die Prozessabsprache kam daher nicht zustande.
Der Vorsitzende Richter Thomas Bott wies darauf hin, dass für Ulf G. auch eine Sicherungsverwahrung in Frage kommt.
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