Klinikum rechts der Isar: OPs "fehlerhaft dokumentiert"
München - Nach dem Organspende-Skandal gibt es neue Vorwürfe gegen die Chirurgie am Münchner Uni-Klinikum rechts der Isar. Der Chefarzt der Chirurgie soll nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" in Operationsberichten als Operateur genannt worden sein, obwohl er bei den Eingriffen nicht dabei gewesen sei. Das Klinikum bestätigte, dass Operationen in einigen wenigen Fällen fehlerhaft dokumentiert wurden.
"Ob das zu Abrechnungsfehlern geführt hat, prüfen wir noch", sagte eine Sprecherin am Montag. Die Patienten und ihre jeweilige Krankenversicherung sollen Anfang 2015 über das Ergebnis informiert werden und gegebenenfalls eine Rückzahlung erhalten. Um welche Summen es gehen könnte, sei offen.
Die "SZ" hatte von Abrechnungsfehlern berichtet. Strafrechtliche Ermittlungen gibt es bisher nicht. Die Staatsanwaltschaft untersucht den Fall jedoch. "Wir prüfen das", sagte ein Sprecher.
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Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kündigte Strafanzeige wegen Verdachts auf gewerbsmäßigen Abrechnungsbetrug an. Wenn tatsächlich falsch abgerechnet worden sein sollte, wäre das "kein Kavaliersdelikt, das nebenbei oder unauffällig geschieht, sondern in der Regel mit Absicht", sagte der Vorsitzende Eugen Brysch.
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Laut SZ gibt es mehrere Fälle, bei denen der Professor laut Klinik-Dokumentation Patienten operiert, zeitgleich aber auf Kongressen Vorträge gehalten haben soll. So soll er am 26. April 2012 in München eine Wundheilungsstörung behandelt, Hämorrhoiden entfernt und einen Bruch der Speiseröhre geflickt haben, während er laut Onlineprogramm auf einem Chirurgenkongress in Berlin eine Veranstaltung über die intra- und postoperative Behandlung von Blutvergiftungen geleitet habe. Dass er in den Berichten zu diesen und anderen Eingriffen als Operateur genannt werde, sei ein bedauerlicher Fehler, sagte der Chirurg laut SZ.
Schon seit April nimmt das Klinikum OP-Berichte unter die Lupe. Die Prüfung sei wegen sehr komplexer Abrechnungsvorschriften schwierig, sagte die Sprecherin. Der Arzt muss laut Klinikum zunächst nicht mit Konsequenzen rechnen. Es gebe von der Klinik in Auftrag gegebene juristische Gutachten, nach denen die Vorfälle weder strafrechtlich noch arbeitsrechtlich relevant seien.
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