Kleines Mädchen versklavt: Urteil gegen IS-Rückkehrerin erwartet

München - Bei der Entscheidung am Dienstag (9.30 Uhr) geht es allerdings nur noch um das Strafmaß. Die Frau aus Lohne in Niedersachsen war im Oktober 2021 wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Die Bundesanwaltschaft ging in Revision und erreichte die Zurückverweisung an eine andere Strafkammer des Münchner Gerichts.
Geht es nach der Bundesanwaltschaft, würde die Strafe im Wiederaufnahmeverfahren deutlich höher ausfallen. 14 Jahre und sechs Monate Haft hat sie in ihrem Plädoyer vor gut einer Woche für die IS-Rückkehrerin gefordert.
Versklavtes Mädchen musste in der prallen Mittagssonne sterben
Die Tat selbst hatte Jennifer W. bereits im ersten Prozess gestanden. Der Anklage zufolge hatte sie im Sommer 2015 dabei zugesehen, wie ein von ihr und ihrem Ehemann versklavtes jesidisches Mädchen von dem Mann angekettet in praller Mittagssonne starb. Die heute 32-Jährige war demnach 2014 vom Flughafen Münster/Osnabrück aus mit der Hilfe von Schleusern nach Syrien gereist, um sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) anzuschließen.
W.'s irakischer Ex-Mann ist bereits rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt, auch wegen Völkermordes. Er hatte das Mädchen und dessen Mutter als Sklavinnen gekauft, nachdem diese vom IS verschleppt worden waren.