Kleines Mädchen versklavt: Urteil gegen IS-Rückkehrerin erwartet

Nach einer Revision zum Bundesgerichtshof verkündet das Oberlandesgericht (OLG) München erneut ein Urteil im Prozess gegen eine islamistische Extremistin.
von  AZ/dpa
Der angeklagten IS-Rückkehrerin wird unter anderem vorgeworfen, ein fünf Jahre altes Mädchen als Sklavin gehalten und zugelassen zu haben, dass es in praller Mittagssonne verdurstete.
Der angeklagten IS-Rückkehrerin wird unter anderem vorgeworfen, ein fünf Jahre altes Mädchen als Sklavin gehalten und zugelassen zu haben, dass es in praller Mittagssonne verdurstete. © Peter Kneffel/dpa

München - Bei der Entscheidung am Dienstag (9.30 Uhr) geht es allerdings nur noch um das Strafmaß. Die Frau aus Lohne in Niedersachsen war im Oktober 2021 wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Die Bundesanwaltschaft ging in Revision und erreichte die Zurückverweisung an eine andere Strafkammer des Münchner Gerichts.

Geht es nach der Bundesanwaltschaft, würde die Strafe im Wiederaufnahmeverfahren deutlich höher ausfallen. 14 Jahre und sechs Monate Haft hat sie in ihrem Plädoyer vor gut einer Woche für die IS-Rückkehrerin gefordert.

Versklavtes Mädchen musste in der prallen Mittagssonne sterben

Die Tat selbst hatte Jennifer W. bereits im ersten Prozess gestanden. Der Anklage zufolge hatte sie im Sommer 2015 dabei zugesehen, wie ein von ihr und ihrem Ehemann versklavtes jesidisches Mädchen von dem Mann angekettet in praller Mittagssonne starb. Die heute 32-Jährige war demnach 2014 vom Flughafen Münster/Osnabrück aus mit der Hilfe von Schleusern nach Syrien gereist, um sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) anzuschließen.

W.'s irakischer Ex-Mann ist bereits rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt, auch wegen Völkermordes. Er hatte das Mädchen und dessen Mutter als Sklavinnen gekauft, nachdem diese vom IS verschleppt worden waren.

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