Klatten-Erpresser muss Millionen zurückzahlen

Die Quandt-Erbin Susanne Klatten hat ihren Erpresser Helg Sgarbi erfolgreich verklagt. Nach einem Urteil des Landgerichts Augsburg hat die 47-Jährige Anspruch auf Rückzahlungen von rund 9,5 Millionen Euro.
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Helg Sgarbi erleichterte Susanne Klatten um Millionen.
dpa Helg Sgarbi erleichterte Susanne Klatten um Millionen.

AUGSBURG - Die Quandt-Erbin Susanne Klatten hat ihren Erpresser Helg Sgarbi erfolgreich verklagt. Nach einem Urteil des Landgerichts Augsburg hat die 47-Jährige Anspruch auf Rückzahlungen von rund 9,5 Millionen Euro.

BMW-Großaktionärin Susanne Klatten hat vor dem Augsburger Landgericht erfolgreich die Rückzahlung der durch ihren Erpresser Helg Sgarbi ergaunerten Millionen eingeklagt. Klatten habe nun Anspruch auf 9,5 Millionen Euro plus Zinsen, sagte der Vizepräsident des Gerichts, Maximilian Hofmeister, der „Augsburger Allgemeinen“.

Sieben Millionen wären dem Bericht zufolge im Fall einer Rückzahlung für die Quandt-Erbin, den Rest hätten ihre Anwälte für zwei andere Frauen erstritten, die ebenfalls auf Sgarbi hereingefallen waren. Damit habe Klatten nun einen „vollstreckbaren Titel“ und könne drei Jahrzehnte lang das Geld zurückfordern. Das Urteil sei ohne Anhörung gefallen.

Die Münchner Milliardärin hatte dem Betrüger Sgarbi., mit dem sie eine Affäre hatte, im September 2007 sieben Millionen Euro als Darlehen gewährt. Als sie die Beziehung beendete, drohte er ihr angeblich mit der Veröffentlichung eines kompromittierenden Videos. Klatten zeigte den Schweizer schließlich an. Er wurde im Januar 2008 bei einer fingierten Geldübergabe in Tirol festgenommen. Zudem hatte Sgarbi noch zwei weitere Frauen mit Lügengeschichten um insgesamt 2,4 Millionen Euro erleichtert.

Im März 2009 wurde Klatten vom Münchner Landgericht wegen vierfachen schweren Betrugs, versuchten schweren Betrugs und zweifacher schwerer Erpressung zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Wo die Millionen geblieben sind, ist allerdings unklar. Sgarbi hatte sich während der Verhandlung nicht zum Verbleib des Geldes geäußert.

ddp

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