Klatsch-Reporter beleidigte Finanzbeamte als Nazis

Nachdem das Münchner Finanzamt bei dem Klatsch-Reporter Gustav Jandek über 25.000 Euro gepfändet hat, platzte Jandek der Kragen. In einem Brief unterstellte er den Sachbearbeitern Nazimethoden. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen Beleidigung zu 4.000 Euro Strafe.
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Journalist Gustav Jandek hat Ärger mit dem Finanzamt
babiradpicture/A.Schiemann Journalist Gustav Jandek hat Ärger mit dem Finanzamt

MÜNCHEN - Nachdem das Münchner Finanzamt bei dem Klatsch-Reporter Gustav Jandek über 25.000 Euro gepfändet hat, platzte Jandek der Kragen. In einem Brief unterstellte er den Sachbearbeitern Nazimethoden. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen Beleidigung zu 4.000 Euro Strafe.

Die Prominenz zittert vor seiner Schreibe. Doch jetzt ist Klatsch-Reporter Gustav Jandek (55) für die Justiz eindeutig zu weit gegangen. In einem Beschwerdebrief an das Münchner Zentralfinanzamt habe er zwei Beamten Nazimethoden unterstellt. Gestern stand Jandek wegen Beleidigung vor dem Münchner Amtsgericht. Seit 15 Jahren steht der freie Journalist mit dem Fiskus auf Kriegsfuß. „Die Forderung beläuft sich auf 150.000 Euro. Davon sind nur 20.000 Euro Steuern. 130.000 Euro sind Versäumniszuschläge und Zinsen. Diese Behörde versucht, Existenzen zu vernichten.“

"Sie argumentieren wie die ganz gewöhnlichen deutschen Naziverbrecher"

Nachdem der Fiskus 25.758,47 Euro von seinem Konto pfänden ließ, platzte ihm am 24. September 2007 der Kragen. Jandek schrieb einen sehr emotionalen, dreiseitigen Brief an die zwei Sachbearbeiter. „Das Finanzamt München III, nach wissenschaftlichen Erkenntnissen das schlimmste des Dritten Reiches, scheint auch heute noch die Abzocke und Vernichtung von Ausländern als vordringliche Aufgaben zu betrachten,“ wetterte der in Österreich geborene Jandek. Und weiter: „Sie argumentieren wie die ganz gewöhnlichen deutschen Naziverbrecher. Nahezu jeder deutsche, natürlich arisch reine Massenmörder hat sich darauf berufen, bei der Verfolgung und Vernichtung ehrsamer, unschuldiger Menschen streng nach Recht und Gesetz vorgegangen zu sein.“

Jandek legte Widerspruch gegen Strafbefehl ein

Zum Schluss griff Jandek das Schicksal der Juden im Dritten Reich auf: „Deutsche Arier befolgten gewissenhaft das ,Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre’ – und vergasten Millionen ehrsamer, rechtschaffener Menschen ganz nach Vorschrift...“ Dafür kassierte Jandek im Juli 2008 einen Strafbefehl über 3200 Euro. Dagegen legte er Widerspruch ein. Verteidiger Roland Hasl berief sich gestern vor Gericht auf eine Studie der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU), die die Rolle des Münchner Finanzamtes im 3. Reich untersucht hatte: „Mein Mandat hat nur Fakten vorgetragen, die nicht unwahr sind. Jeder soll sagen dürfen, was er denkt, wenn es auch polemisch ist.“ So sehe es auch der Bundesgerichtshof.

Amtsrichterin ermahnte den Journalisten

Als Jandek das Wort ergriff, unterbrach ihn Richterin Elisabeth Ziegler sofort: „Wenn Sie so weitermachen, kriegen sie noch ein Verfahren wegen Beleidigung.“ Solche Mahnungen perlen an einem wie Gustav Jandek ab und er konterte: „Es gibt nirgends so viele Beleidigungsprozesse wie in Bayern – Bayern ist die Keimzelle des Nationalsozialismus.“

Jandek geht gegen Urteil in Berufung

Jandek, dessen Anwalt Hasl einen Freispruch gefordert hatte, sagte in seinem Schlusswort: „Jeder ist verpflichtet, wenn nationalsozialistische Tendenzen auftauchen, sich dagegen zu wehren. Dieser Behörde geht es nicht mehr um Steuergerechtigkeit. Selbst die Gerichtsvollzieher (die vom Fiskus für die Eintreibung der Steuer eingesetzt werden, die Red.) sagen, dass es eine Belastung für sie ist, Menschen systematisch zu verfolgen.“Für Richterin Ziegler war es eine Beleidigung. Neues Urteil: 4000 Euro Strafe. Jandek geht in Berufung.

Torsten Huber

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