Klagen gegen Corona-Maßnahmen: "Das sprengt alles, was wir hatten"

Die Fülle der Klagen gegen die Corona-Maßnahmen wird Bayerns höchste Gerichte auch im neuen Jahr intensiv beschäftigen.
von  AZ/dpa
Ein Schild weist auf den bayerischen Verfassungsgerichtshof hin.
Ein Schild weist auf den bayerischen Verfassungsgerichtshof hin. © picture alliance/dpa/Archivbild

München - Die Verfahren im Zuge der Pandemie verlangten der Justiz viele Entscheidungen ab, sagt der seit drei Monaten amtierende Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Hans-Joachim Heßler (63). "Das sprengt alles, was wir bisher hatten."

In Bayern können Bürger jede landesrechtliche Rechtsvorschrift mit einer sogenannten Popularklage vor dem Verfassungsgericht anfechten, dem obersten Gericht für staatsrechtliche Fragen. "Davon ist viel Gebrauch gemacht worden", sagt Heßler.

Die Zahl der Popularklagen steigt

Vor Corona habe es etwa 20 Popularklagen pro Jahr gegeben. Im Jahr 2020 seien hingegen 121 neue Popularklagen eingegangen, davon allein 106 "Corona-Verfahren". Auch 2021 gebe es schon mehr als 70 Popularklagen - ebenso ganz überwiegend zur Pandemie, sagte Heßler.

Eine erste Entscheidung kann selbst bei Eilanträgen in dringenden Fällen bis zu zwei Wochen dauern. Zu Corona-Verfahren hat das Verfassungsgericht in der Pandemie bisher etwa zwei Dutzend solcher Eil-Entscheidungen getroffen.

Der Weg vor das Verfassungsgericht steht allen Bürgern frei - auch ohne Rechtsanwalt. "Anders als bei vielen Fachgerichten gibt es beim Verfassungsgerichtshof keinen Anwaltszwang", betonte Heßler. Corona macht Gerichten viel Arbeit. Auch bei den Popularklagen gibt es einen starken Anstieg

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