Klage wegen Corona: Bayerischer Hof will 6,2 Millionen Euro

Der Bayerische Hof fordert 6,2 Millionen Euro von seiner Versicherung. Die lehnt das ab. Jetzt hat das Münchner Hotel Klage eingereicht.
John Schneider
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Das Nobelhotel Bayerischer Hof am Münchner Promenadeplatz.
Das Nobelhotel Bayerischer Hof am Münchner Promenadeplatz. © Petra Schramek

München - Viele Gastronomen setzen in der Corona-Krise Hoffnungen auf ihre Versicherungen für den Fall von Betriebsschließungen. Doch in vielen Fällen hakt es. Die Versicherungsnehmer müssen klagen. Mit unsicherem Ausgang. Je nach Vertragstext fallen die Urteile unterschiedlich aus.

Bayerischer Hof hat Klage eingereicht

Unter die Kläger hat sich inzwischen auch der Bayerische Hof eingereicht. Die geschäftsführende Gesellschafterin Innegrit Volkhardt (55) fordert 6,2 Millionen Euro für das Münchner Luxushotel und ein weiteres Hotel in Kitzbühel.

Innegrit Volkhardt vor der Verhandlung.
Innegrit Volkhardt vor der Verhandlung. © jot

Die entscheidende Frage: Ist die Liste der Krankheiten und Krankheitserreger, die im Versicherungsvertrag steht, als abschließend zu betrachten, so wie es die Versicherung - und wohl auch das Gericht - sieht, oder ist sie wie die Kläger glauben, lediglich eine Information. Eine Information, die noch unbekannte Erreger als Ursache für versicherte Betriebsschließungen nicht ausschließt. Corona ist dort jedenfalls nicht aufgeführt. Wie auch, wurde das Virus doch erst ein Jahr nach Vertragsschluss entdeckt.

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Kläger stellen Befangenheitsantrag gegen Richterin

Die Verhandlung endet am Freitag schnell und überraschend. Kläger-Anwalt Peter Gauweiler moniert eine Bemerkung der Richterin, die mit Blick auf die drastischen Corona-Maßnahmen dort gemeint haben soll, die Chinesen hätten Glück gehabt, in einer Diktatur zu leben. Die Richterin fühlt sich von Gauweiler falsch verstanden, das Zitat sei aus dem Zusammenhang gerissen. Und sie kriegt Schützenhilfe vom Vertreter der Versicherung.

Hilft aber alles nichts, die Kläger stellen einen Befangenheitsantrag. Über den muss erst einmal entschieden werden, bevor es weitergehen kann.

Im Fall einer Klageabweisung wollen Volkhardt und ihre Anwälte die nächste Instanz bemühen.

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5 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Hundekrawatte am 06.03.2021 09:26 Uhr / Bewertung:

    Es wird einen Vergleich hinter verschlossenen Türen und mit Verschwiegenheitsvereinbarung geben, so dass kein Präzedenzfall daraus wird.

  • ChrisS am 05.03.2021 23:18 Uhr / Bewertung:

    Genau für einen solchen Fall schließt man eine Versicherung ab. Ich kann nur hoffen, dass die Versicherung zahlen muss.

  • Leserin am 06.03.2021 23:05 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von ChrisS

    Als Versichert*e schliesst man eine Versicherung für Risiken ab, die schwer einzuschätzen sind. Als Versicherung nur für Fälle, deren Risiko vorhersagbar d.h. mit versicherungsmathematischen Modellen der Kosten, Beiträge und Gewinn berechnet werden können. Und dann kommt ein neuer Virus, der in keinem der Modelle vorkam.
    Mal sehen ob die Versicherungen in den Vertragsformulierungen mehr verkauft habe als sie versichern wollten oder ob die Kläger was gelesen (interpretiert) haben, was die Versicherung nicht geschrieben hat.

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