Klage nach Sieber-Pleite: OLG empfiehlt Vergleich

Nach langem Rechtsstreit um die Pleite der einstigen Großmetzgerei Sieber empfiehlt das Oberlandesgericht München Insolvenzverwalter und Staatsregierung einen außergerichtlichen Vergleich. Als Grund nannte der Senat, dass andernfalls eine aufwendige Beweisaufnahme mit Zeugen und Sachverständigen erforderlich wäre, wie ein Sprecher des OLG am Donnerstag mitteilte.
dpa |
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Das Gebäude der Großmetzgerei Sieber in Geretsried.
Das Gebäude der Großmetzgerei Sieber in Geretsried. © Stephan Jansen/dpa/Archivbild
München

Der Insolvenzverwalter fordert eine zweistellige Millionensumme als Schadenersatz vom Freistaat, weil er das Verbraucherministerium für die Insolvenz des Geretsrieder Unternehmens im Jahr 2016 verantwortlich macht. Damals hatte das Ministerium wegen Bakterienfunden in Sieber-Produkten den Vertrieb vorübergehend gestoppt und eine öffentliche Warnung publiziert. Anschließend war die Metzgerei mit ihren 120 Mitarbeitern zahlungsunfähig.

In der ersten Instanz vor dem Landgericht München hatte der Insolvenzverwalter verloren. Grund für die Abweisung der Klage war, dass in Sieber-Wurst tatsächlich die erlaubten Listerien-Grenzwerte überschritten waren. Listerien sind Bakterien, die vor allem bei immungeschwächten Menschen eine schwere Erkrankung mit hohem Fieber, Durchfall und Erbrechen auslösen können.

© dpa-infocom, dpa:211209-99-318872/2

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