Klage: Keine Cocktails am Busbahnhof?
München - Dierk Beyer kann die Aufregung nicht verstehen. Der Geschäftsführer der Craft Veranstaltungs AG und Mitbetreiber der „Neuraum“-Diskothek will auf dem Vorplatz des ZOB einen Wirtsgarten für die Abendstunden einrichten, dort Getränke servieren. Ein idealer Standort, sollte man meinen: Rund um das Areal gibt’s nur Bahnschienen und Bürohäuser. Die Genehmigung der Stadt ist auch vorhanden.
Doch die Eigentümer eines benachbarten Bürogebäudes haben etwas dagegen – und klagen. Ihre Begründung: Zwar fällt der Betrieb des Wirtsgartens außerhalb der üblichen Bürostunden, aber in dem Gebäude seien zum Teil internationale Firmen tätig, die auch abends arbeiten. Dierk Beyer: „Unter unseren Gästen sind viele aus diesem Bürogebäude. Und die fragen, wann wir denn endlich den Wirtsgarten eröffnen.“
Von den Anfangsplänen habe man inzwischen längst Abstand genommen. „Wir hätten am liebsten Kirmes gemacht.“ Mit Rücksicht auf die Nachbarn ist man davon allerdings schnell abgekommen.
Das 190 Quadratmeter große Terrain soll von der Bar „Keksdose“ aus bewirtschaftet werden. Cocktails in der warmen Sommernacht sollen hier unter anderem verkauft werden. Lange nach Büroschluss. „Der Platz schreit danach“, glaubt Beyer.
Ob dieser Schrei erhört wird, entscheiden jetzt die Verwaltungsrichter. Die hatten sich am vergangenen Montag bei einem Ortstermin am ZOB selber ein Bild von der Lage gemacht. In der anschließenden Verhandlung drehte sich dann alles um das vorgelegte Lärm-Gutachten. Die Stadt hatte dies zur Grundlage ihrer Genehmigung gemacht.
Das Gericht kassierte die Genehmigung vorläufig und erklärte, dass sowohl die Genehmigungspraxis als auch die prognostizierte Überschreitung der Dezibel-Grenzwerte zu Recht vom Kläger kritisiert wurden.
Es schaut also nicht gut aus für den nächtlichen „Wirtsgarten“. Dem Gericht war zudem aufgefallen, dass an den falschen „Emissionsorten“ gemessen wurde. Den Richtern fiel aber auch auf, dass im Laufe des Genehmigungsverfahrens nicht viel vom ursprünglichen Wirtsgarten-Konzept übrig blieb, sondern „nur noch eine bessere Raucherzone“. Die Entscheidung wird den Prozessbeteiligten zugestellt.
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