Kita-Streit: Nachbarn einigen sich mit der Stadt

Der Streit um den Lärmpegel einer Münchner Kindertagesstätte hat vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit einem Vergleich geendet.
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Geräuscheinwirkung durch eine Kindereinrichtung ist im Regelfall keine "störende Einwirkung", sie muss als "sozialadäquat" hingenommen werden, begründete der richter sein Urteil.
dpa Geräuscheinwirkung durch eine Kindereinrichtung ist im Regelfall keine "störende Einwirkung", sie muss als "sozialadäquat" hingenommen werden, begründete der richter sein Urteil.

München –  Auf Vorschlag des Vorsitzenden verpflichtete sich die Stadt München am Mittwoch, die Schallschutzwand zum Anwesen der Kläger von zwei Metern auf zweieinhalb Meter zu erhöhen und die bestehende Lücke zu schließen (Az.: 2B 151088/15).

Die Nachbarn hatten gegen die Baugenehmigung für die Kita geklagt, die seit September 2014 teilweise in Betrieb ist. Vor dem Verwaltungsgericht München hatten sie in erster Instanz Erfolg.

Die Tagesstätte ist für insgesamt 136 Kinder vorgesehen, davon 36 Kleinkinder in der Krippe und je 50 Besucher des Kindergartens und des Horts. Ein solches Projekt sprenge den Rahmen eines zumindest allgemeinen, wenn nicht reinen Wohngebiets, machte ein Kläger-Anwalt in der mündlichen Verhandlung geltend.

Eine Vertreterin der Stadt pochte auf den Bedarf an Kita-Plätzen, der eine solche Einrichtung selbst in einem reinen Wohngebiet ausnahmsweise erlaube. Der Vorsitzende brachte das Problem auf den Punkt: "Im reinen Wohngebiet will man wohnen, aber die Kinder sollen woanders betreut werden".

Richter Hans-Joachim Dösing machte den Klägern wenig Hoffnung auf einen Erfolg auch in zweiter Instanz. Er verwies auf eine Sondervorschrift des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Demnach ist die Geräuscheinwirkung durch eine Kindereinrichtung im Regelfall keine "störende Einwirkung", sie muss als "sozialadäquat" hingenommen werden. Auch seien die Kinder wohl kaum alle gleichzeitig draußen, sagte Dösing.

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