Kita: So sollen Münchner Eltern unterstützt werden

München - Die Stadt fürchtet wegen des Kita-Rechtsanspruchs einen zweistelligen Millionenschaden - und will sich nun wehren. In den letzten drei Jahren haben nur etwa 120 Familien wegen des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren geklagt. Die Stadt verlor dabei kein einziges Verfahren.
Am 21. Juli war es dann aber so weit: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verurteilte erstmals die Stadt, weil sie den Kita-Rechtsanspruch einer Familie nicht erfüllt hatte. Der Anwältin der Familie Ingrid Hannemann-Heiter geht es aber nicht nur darum, dass die Mehrkosten der privaten Kita ihrer Mandanten erstattet werden.
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Rechte der Eltern stärken
Hannemann-Heiter will vor allem, dass die Kriterien für eine zumutbare Betreuung eindeutig geregelt werden. Demnach sollen Bund oder Freistaat die Höhe der Gebühren und die Distanz zwischen Krippe und Wohnort genau definieren. Der Stadtrat fürchtet finanzielle Schäden und zieht deshalb vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Ein Urteil wird jedoch erst in einem Jahr erwartet.
Geklärt werden soll bis dahin, ab welchem Zeitpunkt ein Kita-Rechtsanspruch nun eindeutig erfüllt ist. So fordern die Richter, dass Eltern eine Wahlfreiheit zwischen Krippe und Tagespflege zugesprochen wird. Zudem wollen die Richter durchsetzen, dass die Betreuungszeit in der Kita sich nicht nur nach dem beruflichen Bedarf, sondern auch nach dem Wunsch der Eltern richtet.
Ein weiterer Punkt im Rechtsstreit ist der Anfahrtsweg zur Kita. Die Verwaltungsrichter betonten in dem Verfahren, dass eine Einrichtung zu Fuß erreichbar sein müsse. Auch eine Höchstgrenze der monatlichen Elternbeiträge soll festgelegt werden.
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Reaktionen zum Kita-Streit
CSU-Stadtrat Dr. Georg Kronawitter findet das Urteil vom Verwaltungsgerichtshof im Juli völlig richtig: "Natürlich sollten Kita-Angebote schon aus sozialen Gründen immer wohnortnah sein, um die jungen Familien in ihrem Umfeld gut zu vernetzen. Eine Anfahrtszeit von einer Stunde als zumutbar zu unterstellen, wie es die Stadt jahrelang auf Wunsch des Bildungsreferates tat, ist zu Recht vom BGH hinweggefegt worden.
Würde die Stadt ihre zahlreichen Leerstände in der Innenstadt in den Griff bekommen, gäbe es auch dort genug Standorte für Kitas. Und dann noch die angeblich hohen Kosten privat geführter Einrichtungen: wenn hier die Stadt den Eltern die Differenz zu den eigenen Gebühren erstatten muss, braucht sie auch nicht jammern: bei jedem eigenen Krippenplatz legt die Stadt im Monat ja auch über tausend Euro drauf."