Kindesmissbrauch trotz Fußfessel – Prozess beginnt in München
Bereits 1999 war er wegen Kindesmissbrauch in 23 Fällen zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Ab 9. Januar steht ein 41-jähriger Mann erneut vor Gericht.
München - Ein aus der Sicherungsverwahrung entlassener Sexualstraftäter muss sich vor dem Landgericht München erneut wegen schweren Missbrauchs eines Kindes verantworten.
Trotz elektronischer Fußfessel soll er sich laut Anklage im April 2012 an einem damals sieben Jahre alten Mädchen vergangen haben.
Die Hauptverhandlung beginne am 9. Januar, teilte das Oberlandesgericht München am Mittwoch mit.
Der Mann war bereits 1999 wegen Kindesmissbrauchs in 23 Fällen zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Damals hatte er seine Stieftochter missbraucht.
Nach der Haftverbüßung kam er in nachträgliche Sicherungsverwahrung, wurde aber 2011 nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes entlassen. Zur Verhinderung vor weiteren Straftaten sollte er eine Fußfessel tragen.