Kinderschänder droht Sicherungsverwahrung

Er war nur drei Monate in Freiheit, da verging sich Robert I. (34) wieder an vier Kindern im Alter von 13 und 14 Jahren. Jetzt droht ihm vor dem Landgericht München II die Sicherungsverwahrung.
von  Abendzeitung
Angeklagt:Robert I. (35). Er soll wieder zwei Jungs sexuelle missbraucht haben.
Angeklagt:Robert I. (35). Er soll wieder zwei Jungs sexuelle missbraucht haben. © Torsten Huber

MÜNCHEN/PUCHHEIM - Er war nur drei Monate in Freiheit, da verging sich Robert I. (34) wieder an vier Kindern im Alter von 13 und 14 Jahren. Jetzt droht ihm vor dem Landgericht München II die Sicherungsverwahrung.

Küchenhelfer Robert I. (35) aus Gröbenzell wurde am 19. Juli 2005 vom Münchner Landgericht zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Nach dem Prozess stand fest: Er hat Markus (damals 11, Name geändert) sexuell missbraucht. Er lockte den Jungen in seine Wohnung, versprach teure Elektronik-Geschenke. Immer wieder ließ sich Markus zu sexullen Handlungen überreden. Als der versprochene Verstärker oder das Soundsystem nicht kamen, wendete sich der Junge enttäuscht an seine Schwester. Sie erzählte es den ahnungslosen Eltern.

Im droht Sicherungsverwahrung

Im Dezember 2004 klickten die Handschellen. Eine Sexualtherapie in der Haftanstalt hat wohl nichts gebracht. Am 15. Februar 2009 wurde entlassen und laut Anklage soll Robert I. am 11. Mai 2009 zwei 13-jährige Jungs in Puchheim am Regenbogenspielplatz zum "Wettwichsen" aufgefordert haben. Er drohte ihnen Schläge an, wenn sie nicht mitmachen würden. Fünf Tage später sprach er zwei 14-Jährige am "Roten Platz" in Puchheim an und missbrauchte sie. StrafverteidigerJoachim Schwarzenau will die Unschuld seines Mandanten beweisen. Robert I. droht als Wiederholungstäter die Sicherungsverwahrung. Das heißt: nach Verbüßung seiner Haft bleibt er im Gefängnis. In regelmäßigen Abständen wird geprüft, ob von ihm noch eine Gefahr ausgeht und er aus der Haft entlassen werden kann. Der Prozess dauert an.

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