Kindergeburtstag mit 100 Gästen: Wirt und Vater organisierten Privatparty

Beim Kindergeburtstag mit rund 100 Gästen in Giesing waren Hygiene-Maßnahmen des Bistro-Besitzers zur Eindämmung des Coronavirus nur rudimentär vorhanden, die Partygäste feierten eng an eng - manche ohne Mund-Nasen-Schutz. Das KVR prüft den Fall.
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Am Freitag musste die Polizei eine Geburtstagsparty für ein Kleinkind auflösen, auf dem 100 Personen feierten. (Symbolbild)
Am Freitag musste die Polizei eine Geburtstagsparty für ein Kleinkind auflösen, auf dem 100 Personen feierten. (Symbolbild) © imago images / Westend61

München -  Der Kindergeburtstag mit rund 100 Gästen in einem Bistro in der Grünwalder Straße und die Folgen:  Wie ein Polizeisprecher am Montag auf AZ-Anfrage hin bestätigte, waren die Hygiene-Maßnahmen des Barbetreibers zur Eindämmung des Coronavirus "nahezu nicht gegeben" und ein Mindestabstand von 1,50 Metern war zwischen den Partygästen "nicht einmal im Ansatz" einzuhalten.

Polizeisprecher: "Die Lage war sehr unübersichtlich"

Eine Familie hatte in dem Lokal den ersten Geburtstag ihres Kindes gefeiert. "Die Lage war sehr unübersichtlich", so der Sprecher, der Großteil der Gäste habe einen Mund-Nasen-Schutz dabei gehabt, "vereinzelt wurde der aber nicht getragen". Wie viele der rund 100 Gäste keine Maske nutzten, darauf wollte sich der Sprecher nicht festlegen.

KVR-Sprecher Mayer: "Man kann da nicht einfach draufhauen"

Organisatoren der privaten Feier waren nach Angaben der Polizei der Bistro-Wirt und der Vater des Geburtstagskindes. Die Polizeibeamten erfassten am Freitag die Personalien der Gäste und erteilten Platzverweise. Gegen den Betreiber des Lokals und den Vater wurde Anzeige wegen Verstößen gegen die Bayerische Infektionsschutzverordnung erstattet, die entsprechenden Anzeigen gehen dem Kreisverwaltungsreferat (KVR) der Stadt München zu.

Dabei müsse man von Einzelfall zu Einzelfall abwägen, sagte KVR-Sprecher Johannes Mayer der AZ. Die Anzeigen gingen gesammelt an die Bußgeldstelle, dazu würden alle Betroffenen gehört: "Man kann da nicht einfach draufhauen. Es liegt in der Natur der Sache, dass sich die Bearbeitung solcher Fälle hinziehen kann."

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Bußgeld von bis zu 5.000 Euro

Den Gästen der Party droht nun ebenfalls eine Strafe von mindestens 150 Euro. Den Bistro-Wirt erwartet ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro, bestätigte Mayer der AZ. Im Wiederholungsfall drohe ein Entzug der Konzession, das sei aber im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Corona-Regeln bis dato noch nicht vorgekommen.

Bis Sonntag galt noch die Regelung, dass private Feiern wie Hochzeiten und Geburtstage auf maximal fünf Personen oder zwei Hausstände beschränkt sind. Seit dem heutigen Montag sind gastronomische Betriebe sowieso geschlossen, nur noch Speisen und Getränke zum Mitnehmen sind erlaubt.

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9 Kommentare
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  • Wolff am 03.11.2020 10:01 Uhr / Bewertung:

    Auf der einen Seite wird von Elltern gejammert und gebibbert, dass bloß die Kitas und Schulen offen bleiben und auf der anderen Seite veranstalten die gleichen Eltern solche Partys bzw. lassen ihre Kinder dort hin. Aber wenn die Schulen dann wieder zu sind, ist das Geschrei groß...

  • am 03.11.2020 19:57 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Wolff

    Für solche Leute gelten Regeln nur für andere.

  • Tom Hengst am 03.11.2020 09:52 Uhr / Bewertung:

    Natürlich ist es für Kinder derzeit untröstlich, wenn sie ihren Geburtstag nicht feiern können. Bei dem 1. Geburtstag gilt dies aber absolut nicht. Darüber hinaus muss man erstmal 100 Leute finden, denen die aktuelle Lage egal ist und trotzdem mitfeiern.
    Das macht deutlich, wie viele Menschen auf die Regeln pfeifen und sich ihre heile Welt erhalten wollen. Gruß vom Attila.

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