Kinderfüße küssen ist kein Sex

Die Staatsanwältin forderte eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung. Der Richter sagte: "Mehr wie eine Geldstrafe ist der Schmarrn nicht wert!"
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Der angeklagte Peter K. vor dem Amtsgericht.
Torsten Huber Der angeklagte Peter K. vor dem Amtsgericht.

MÜNCHEN Die Anklage klang spektakulär: Der 42-jährige Handelsfachpacker Peter K. (42, Name geändert) wird wegen sexuellen Missbrauchs von Kinder vor dem Münchner Amtsgericht angeklagt. Demnach habe er am 27. Juli 2010 drei Kinder (10 bis 14 Jahre) auf einem Bolzplatz aufgefordert, ihre Schuhe auszuziehen.

Daran habe er gerochen, an den Socken der Kinder geleckt und geküsst. Ein Kind schlug dabei mit dem Kopf auf. Am 17. September habe er Maxi (12, Name geändert) auf der Skaterbahn gebeten, einen Schuh auszuziehen. Maxi: „Ich habe es gemacht. Dann ist er auf den Boden und hat daran gerochen. Ich habe mir nur gedacht, ist der doof und bin gegangen.“

Der Angeklagte, der einen IQ von 77 hat, beteuerte, dass es nur Spaß war. Er wollte für die Kinder der „Checker“ sein, zu dem sie aufschauen. Die Staatsanwältin forderte eineinhalb Jahre Gefängnis auf Bewährung: Der Angeklagte habe seine sexuellen Wünsche befriedigt.

Richter Andreas Forstner: „Wenn jemand sexuell erregt ist, wenn er mit dem Tirolerhut in der Gegend rumläuft, ist das keine sexuelle Handlung. Mehr wie eine Geldstrafe ist der Schmarrn nicht wert.“ Zum Angeklagten sagte Forstner: „Wenn sie checkermäßig rüberkommen wollen, dürfen sie nicht vor den Kindern an deren Schuhe riechen.“ Urteil: 600 Euro wegen Nötigung und Körperverletzung.

 

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