Kinderehen in München: Das sagt die Landeshauptstadt

In anderen Ländern üblich - in Deutschland hoch umstritten: Ca. 1.500 jugendliche Flüchtlinge in Deutschland sind verheiratet. Doch wie sieht die Situation in München aus? Und wie wird damit umgegangen? Die Stadt gibt Antworten.
von  AZ
In Deutschland leben inzwischen etwa 1500 verheiratete Kinder und Jugendliche – überwiegend muslimischen Glaubens.
In Deutschland leben inzwischen etwa 1500 verheiratete Kinder und Jugendliche – überwiegend muslimischen Glaubens. © dpa

In einigen Ländern bis heute üblich - in Deutschland hoch umstritten: Ca. 1.500 minderjährige Flüchtlinge in Deutschland sind verheiratet. Doch wie sieht die Situation in München aus? Und wie wird damit umgegangen? Die Stadt gibt Antworten.

München - Das Kreisverwaltungsreferat München hat Zahlen zu Kinderehen in der Landeshauptstadt bekannt gegeben. Auf eine Anfrage im Stadtrat antwortete der zuständige Referent, dass von den bundesweit ca. 1.500 verheirateten minderjährigen Ausländern 21 in München leben. Etwa die Hälfte davon kommt aus Ländern der europäischen Union. Dabei ist die jüngste minderjährige Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit 16 Jahre alt.

Lesen Sie auch: Boarisch – eine tote Sprache? "Griaß di, i hob di gern" – Bairisch-Kurs für Kindergartenkinder

Flüchtlinge unter 18 Jahren, die verheiratet sind, gelten in Deutschland zunächst als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und werden deshalb von einer Abteilung des Jugendamtes in Obhut genommen. Alle Kinderehen werden danach einer Einzelfallüberprüfung unterzogen und bis zur Volljährigkeit von einem Vormund betreut.

Um Betroffene zu unterstützen, fördert die Stadt München Fachstellen wie "Wüstenrose" und ähnliche Initiativen. Dort erhalten Jugendliche Informationen zur rechtlichen Situation und welche Unterstützungsmöglichkeiten angeboten werden.

In Krisensituationen mit Kindeswohlgefährdung vermittelt die Fachstelle zudem anonyme Unterbringungsmöglichkeiten in ganz Deutschland und sichert damit den Schutz und die Unversehrtheit des Kindes/Jugendlichen.

Lesen Sie auch: Minderjährige Flüchtlinge - Fast 1.500 Kinderehen in Deutschland

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.