Kind von Treppe geschubst: Nachbarin steht vor Gericht

Seit zehn Jahren herrscht Nachbarschaftsstreit in einem Anwesen in Schwabing. Vorläufiger Höhepunkt: Bankangestellte Anna S. (49) soll das Nachbarskind Coralie (2) geschubst haben. Das Kind fiel gegen ein Geländer und verletzte sich am Kopf. Jetzt steht Anna S. wegen Körperverletzung vor Gericht.
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Das Muster der auch als "Geschäftsführer-Trick" bekannten Masche erinnert an den häufig an Senioren verübten "Enkeltrick".
dpa Das Muster der auch als "Geschäftsführer-Trick" bekannten Masche erinnert an den häufig an Senioren verübten "Enkeltrick".

MÜNCHEN - Seit zehn Jahren herrscht Nachbarschaftsstreit in einem Anwesen in Schwabing. Vorläufiger Höhepunkt: Bankangestellte Anna S. (49) soll das Nachbarskind Coralie (2) geschubst haben. Das Kind fiel gegen ein Geländer und verletzte sich am Kopf. Jetzt steht Anna S. wegen Körperverletzung vor Gericht.

„Ich habe das Kind nicht berührt und nicht geschubst“, verteidigt sich die Angeklagte Anna S. in zweiter Instanz vor dem Landgericht München I. Laut Anklage passierte der Vorfall am 6. September 2009, um kurz nach 10 Uhr. Anna S. wollte aus dem Haus. Im Flur traf sie auf ihren Nachbarn Wolfgang T. (44) mit dem Kind. „Herr T. schrie gleich los: ,Schau, da ist die böse Frau.’ Er war verärgert, weil ich am Abend zuvor die Polizei geholt habe, weil auf deren Terrasse nach 22 Uhr noch so ein Lärm war.“

Anna S. sagt, dass sie an dem Kind vorbei ging. Großonkel Wolfgang T. stand mit einer Puppe und ausgebreiteten Armen am Ende der dreistufigen Treppe. Plötzlich soll Herr T. in Richtung seiner offenen Wohnungstür – in der die Mutter des Kindes gestanden ist – geschrien haben: „Hol die Kamera.“ Die Angeklagte ist aus dem Haus und radelte zum Einkaufen: „Später bin ich zur Polizei, weil ich eine Anzeige wegen Beleidigung gegen Herrn T. stellen wollte. Die Polizisten sagten, bleiben sie gleich da. Gegen sie liegt was vor.“

In erster Instanz ist sie schuldig gesprochen: 5500 Euro Strafe. Mit ihrem Verteidiger Wilfried Eysell ging sie in Berufung: „Der Fall ist wie eine große Rauchwolke, in der wir jetzt das Feuer suchen müssen.“ Wolfgang T. ist bereits wegen Körperverletzung verurteilt. Er ging Anna S. an die Gurgel. Im Gegenzug soll Anna S. der Ehefrau von Wolfgang T. einen Zahn ausgeschlagen haben. Das Verfahren wurde damals gegen 1000 Euro Schmerzensgeldzahlung eingestellt. Der Streit fing in der Tiefgarage an. Wolfgang T. parkte angeblich immer so, dass ihr Stellplatz blockiert war. Der Prozess dauert an.

th

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