Kind schwer behindert: Baby von Tagesmutter geschüttelt?
München - Warm und emotional, so beschreibt sich Brigitte T. (54, Name geändert) selbst. Und sie liebe Kinder. Seit 20 Jahren arbeitet die Oberföhringerin als Tagesmutter. Die Arbeit habe ihr immer Spaß gemacht, versichert sie der Vorsitzenden Richterin Nicole Selzam.
Doch wenn die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft stimmen, dann hat die 54-Jährige am 19. September des vergangenen Jahres einen zehn Monate alten Buben in ihrer Obhut so heftig geschüttelt, dass er schwere Hirnblutungen davontrug. Staatsanwältin Nina Prantl geht von gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen aus.
Der kleine Peter kann laut Anklage weder sitzen, noch stehen oder gar laufen. Er werde wohl schwerst behindert bleiben. Zwischenzeitlich war von den Ärzten sogar daran gedacht worden, ihn sterben zu lassen, da keine Besserung seines Zustandes erkennbar war. Doch der Kleine kämpfte sich zurück ins Leben.
Der Grund für sein Leiden laut Anklage: Der Bub wollte nicht schlafen, brachte damit die Planungen der Tagesmutter durcheinander. Das habe Brigitte T. so verärgert, dass sie das Kind wider besseren Wissen schüttelte. Die Angeklagte bestreitet die Vorwürfe vehement.
Die 54-Jährige hatte am 19. September um 14.37 Uhr selbst einen Notarzt gerufen - und auch die Eltern des Säuglings verständigt. Brigitte S. sagte aber weder den Rettungskräften noch den behandelnden Ärzten, dass sie das Kind geschüttelt habe. Für Verwandte des Buben, die im Zuschauerraum sitzen und offenbar fest an die Schuld der Angeklagten glauben, ist das eine "Sauerei".
Als die Tagesmutter verhaftet wurde, gab sie stattdessen lediglich an, das Kind sei bewusstlos gewesen, als sie es nach dem Mittagsschlaf wecken wollte.
Im Prozess gibt Brigitte S. noch eine andere mögliche Ursache der Hirnschädigung an. Sie habe gesehen, wie Peter am Vormittag an einem Korb mit Legosteinen stand. Dann habe sie plötzlich einen "dumpfen Knall" gehört und gesehen, dass das Kind auf dem Boden lag.
Sie habe Peter getröstet, aber weder Blut noch eine Beule am Kopf entdecken können. Das Kind habe nach einer Weile auch weiter gespielt, sei wieder zu dem Lego-Korb gekrabbelt. Das Mittagessen habe Peter dann aber verweigert.
Nachdem der schwer verletzte Peter ins Krankenhaus gebracht wurde, äußerte schließlich ein Arzt in der Haunerschen Kinderklinik den Verdacht, dass der kleine Bub vermutlich ein Schütteltrauma erlitten habe.
Das Jugendamt reagierte: Die 53-Jährige musste zunächst mit der Betreuung aussetzen. Die Behörde erstattete Anzeige gegen die Tagesmutter.
Vier Monate später lag der Staatsanwaltschaft ein Gutachten vor. Die Rechtsmediziner kamen zu dem Schluss, dass die schwere Verletzung durch heftiges Schütteln verursacht worden ist.
Es gab 2006 bereits einmal einen Vorfall mit Brigitte S., der vor dem Gericht endete. Damals soll die Tagesmutter ein kleines Mädchen gewatscht haben. Doch sie streitet auch das ab. Sie habe damals die Tat zwar vor Gericht eingeräumt, aber nur, weil sie dazu quasi gezwungen wurde: Ihr Geständnis sei die Bedingung gewesen, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 1500 Euro einzustellen.
Der Prozess wird fortgesetzt.
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