Kind nackt auf dem Rad - Verfahren eingestellt
Der Fall sorgte für Empörung: Eine Mutter radelte im vergangenen Herbst mit ihrer nackten Tochter durch Schwabing. Das Kind trug nur eine Windel. Die Polizei stoppte die Mutter, die mit den Persönlichkeitsrechten ihrer Tochter argumentierte. Nun soll das Verfahren eingestellt werden.
Es war der 29. September, gegen 12 Uhr. Das Thermometer zeigte an diesem Tag nur elf Grad. Die Mutter radelte mit ihrer Tochter von Schwabing nach Neuhausen. Einer Polizeistreife fiel auf, dass das Mädchen nur eine Windel trug und stoppte die Mutter. Das Kind hatte blaue Lippen, die Nase war verschleimt.
Die Mutter gab an, dass sich ihr Kind nicht habe anziehen lassen. Da ihr Kind eigene „Persönlichkeitsrechte“ habe, sei sie dem Wunsch nachgekommen. Folge: Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung.
Der Prozess am kommenden Montag fällt nun aus. Der Fall wird nach § 153a wegen „Geringfügigkeit“ eingestellt, wenn die Mutter als Auflage 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlt. Dazu Oberstaatsanwalt Anton Winkler: „Das Kind hatte noch keine Erfrierungen und ist gesund. Der Fall gilt aber erst als eingestellt, wenn die Mutter bis zu einer beistimmten Frist bezahlt.“
th
- Themen:
- Polizei