Kind missbraucht: Fußfessel-Sexualtäter wird rückfällig!

Während die Mutter in der Münchner Wohnung im Nebenzimmer schlief, missbrauchte er die Tochter: Ein 41-jähriger Sex-Täter ist trotz Fußfessel wieder rückfällig geworden.
von  dpa
Während die Mami im Nebenraum schlief missrbauchte der Mann das Kind (Symbolbild)
Während die Mami im Nebenraum schlief missrbauchte der Mann das Kind (Symbolbild) © dpa

Der Mann wurde aus der Sicherungsverwahrung entlassen, musste eine Fußfessel tragen und soll sich dennoch wieder an einem Mädchen vergangen haben. Mittlerweile sitzt der 41-Jährige wieder in Haft. Nun ist erneut Anklage gegen ihn erhoben worden.

München – Gegen einen aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Sexualtäter, der trotz Fußfessel ein Mädchen missbraucht haben soll, hat die Staatsanwaltschaft München I erneut Anklage wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs erhoben. Der 41-Jährige trug zum Tatzeitpunkt eine elektronische Fußfessel, um seinen Aufenthaltsort zu überwachen. Der Mann war 1999 wegen Kindesmissbrauchs in 23 Fällen zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Damals hatte er seine Stieftochter missbraucht. Nach der Haftverbüßung kam der Mann in Verwahrung.

Wegen der neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hatte ihn das Landgericht Regensburg 2011 aus der Sicherungsverwahrung entlassen, das Oberlandesgericht Nürnberg bestätigte die Entscheidung. Im April habe er in der Wohnung einer Münchnerin, die er kennengelernt hatte, die sieben Jahre alte Tochter der Frau missbraucht, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Die Mutter schlief zu der Zeit im Nebenzimmer.

Am 24. April wurde der Mann erneut in Untersuchungshaft genommen, allerdings zunächst nicht wegen des Missbrauchs. Grund war, dass er sich weigerte, die Fußfessel aufzuladen. Anfang Mai erstattete der Vater der Siebenjährigen dann Anzeige wegen des Missbrauchs. Durch die Auswertung der Daten der Fußfessel konnten die Ermittler klären, dass der 41-Jährige zum Tatzeitpunkt in der Wohnung der Mutter war.

Die Fußfessel musste der Mann tragen, damit überwacht werden konnte, dass der Mann das Münchner Stadtgebiet nicht verlässt. Zudem hatte er die Auflage, jeden Kontakt zu minderjährigen Mädchen zu unterlassen. Wohnungen, in denen Kinder und Jugendliche leben, durfte er nicht betreten.

Laut Staatsanwaltschaft hat sich der Mann zu den neuen Missbrauchsvorwürfen nicht geäußert. Im Fall einer Verurteilung drohen ihm nun bis zu 15 Jahre Haft. Außerdem wird das Münchner Landgericht auch eine neue Sicherungsverwahrung prüfen müssen. Einen Termin für den Prozess gibt es noch nicht.

Der Fall war im Juli bekanntgeworden und hatte für eine neue Diskussion um Fußfesseln gesorgt. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisierten die Fußfessel für Schwerkriminelle damals als unzureichend. Bayerns Justizministerium und das Innenressort verteidigten die elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ), stellten aber klar, dass sie keine Alternative zur Inhaftierung oder zur Sicherungsverwahrung sei.

 

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.