Killerspiele für Minderjährige? Eigentlich kein Problem

Sozialministerin Christine Haderthauer fordert: Minderjährige Testkäufer sollen im Auftrag des Freistaates Games ab 18 kaufen – die AZ hat den Test schon mal gemacht.
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Der 16-jährige Tobias mit dem Spiel „Fear 2“. Es darf eigentlich nur an Erwachsene verkauft werden – trotzdem hat er es bekommen.
Daniel von Loeper Der 16-jährige Tobias mit dem Spiel „Fear 2“. Es darf eigentlich nur an Erwachsene verkauft werden – trotzdem hat er es bekommen.

MÜNCHEN - Sozialministerin Christine Haderthauer fordert: Minderjährige Testkäufer sollen im Auftrag des Freistaates Games ab 18 kaufen – die AZ hat den Test schon mal gemacht.

An der Kasse ist Endstation. „Kann ich mal bitte deinen Ausweis sehen?“, fragt die Kassiererin Dominik. Der 16-Jährige hält das Horrorspiel „Dead Space“ in den Händen – mit dem großen Aufkleber „Ab 18“. In dem Elektromarkt in der Neuhauser Straße wird hart kontrolliert. Das ist nicht überall in Bayern so, weiß Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU). Deshalb schickt die Landesregierung jetzt ihre eigenen, minderjährigen Auszubildenden als Testkäufer in Geschäfte. Ihr Auftrag: Spiele kaufen, die erst ab 18 Jahren erlaubt sind.

Dominik, der in seiner Freizeit „Counter Strike“ spielt, weiß, wie es besser geht – und gibt einen Tipp: „In kleinen Geschäften ist es leicht.“ Counter Strike? Das Spiel hatten die Behörden bei Tim K. gefunden. Der 17-Jährige hatte bei dem Amoklauf im März in Winnenden 15 Menschen erschossen. Die geplanten Testkäufe sind Teil der Beschränkungen für Gewaltspiele, die die Staatsregierung nach dem Amoklauf fordert.

Nächster Versuch am Hauptbahnhof: Der Laden ist klein und auf Spiele für Computer und Konsolen spezialisiert. Hier versucht es Tobias, ebenfalls 16. Er schnappt sich das Killerspiel „Fear 2“. Auf der Hülle der Verpackung klebt ein Schild: „Ab 18 Jahren“. Tobias geht zur Kasse, legt zwei 50-Euro-Scheine auf den Tisch. Zahlen – und raus. „Es hat geklappt“, sagt Dominik. „Nach dem Alter hat mich der Verkäufer nicht gefragt.“

Geldbuße von bis zu 50000 Euro

Im AZ-Test passiert dem Händler nichts – falls das aber einem der Testkäufer im Auftrag des Staates gelingen sollte, drohen ihm aber harte Strafen: „Das wird als Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet und mit einer Geldbuße von bis zu 50000 Euro belegt“, sagt Christine Haderthauer der AZ.

Die Sozialministerin hat noch mehr vor: „Wir haben bei der Kennzeichnung der Altersfreigaben einen Verbesserungsbedarf festgestellt. Die Suchtgefahr, die inzwischen wissenschaftlich nachgewiesen ist, wird bislang nicht bewertet. Das will ich ändern.“ Außerdem werde durch die Testkäufe mit wenig Aufwand ein großer Nutzen erzielt. „Die Behörden vor Ort wissen, wo sie die Testkäufer hinschicken“, sagt Haderthauer. „Und die Signalwirkung ist enorm.“

Christoph Landsgesell

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