Keine Videoübertragung im NSU-Prozess

Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag der Nebenkläger im NSU-Prozess abgelehnt, das Verfahren per Video in einen benachbarten Saal zu übertragen.
dpa |
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Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag der Nebenkläger im NSU-Prozess abgelehnt, das Verfahren per Video in einen benachbarten Saal zu übertragen.

Karlsruhe/München – Nebenkläger im NSU-Prozess sind mit dem Versuch gescheitert, vor dem Bundesverfassungsgericht eine Videoübertragung des Verfahrens in einen weiteren Saal zu erzwingen. Die Karlsruher Richter nahmen die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Die Begründung entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen, die Beschwerde sei deshalb unzulässig, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Der NSU-Prozess soll am 6. Mai in München beginnen. In dem Beschluss des Gerichts heißt es, die Beschwerdeführer hätten nicht ausreichend dargelegt, warum sie selbst unmittelbar in Grundrechten verletzt sein könnten. „Sie machen nicht geltend, selbst an einer Teilnahme an der Hauptverhandlung gehindert zu sein, sondern argumentieren ausschließlich mit dem öffentlichen Informationsinteresse und machen sich damit zu Sachwaltern der Allgemeinheit.“ Eine Beschwerdebefugnis sei also nicht ersichtlich.

Die Nebenkläger hatten angesichts des erwarteten Zuschauer- und Medienansturms auf den Prozess erzwingen wollen, dass das Verfahren in einen Nebenraum übertragen wird – was das Oberlandesgericht nicht geplant hat. Im Saal selbst gibt es nur rund 100 Plätze für Medien und Zuschauer.

 

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