Keine Sicherungsverwahrung: Sex-Täter wieder auf freiem Fuß

Ein Pädophiler hat seine Haft verbüßt. Den Antrag auf Sicherungsverwahrung lehnt das Gericht ab.
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Markus W. ist ein freier Mann.
T. Huber Markus W. ist ein freier Mann.

MÜNCHEN - Ein Pädophiler hat seine Haft verbüßt. Den Antrag auf Sicherungsverwahrung lehnt das Gericht ab.

Die Jugendkammer des Münchner Landgerichts hat „keinen Zweifel an der Gefährlichkeit von Markus W. für die Allgemeinheit“ - und doch kommt der Vorsitzende Richter Reinhold Baier zu dem Schluss, dass der untersetzte Mann (34) auf der Anklagebank, der 2005 wegen schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern verurteilt wurde, nicht weiter festgehalten werden darf. Der Grund: Markus W. hat die fünfjährige Gefängnisstrafe komplett verbüßt.

Den Antrag der Staatsanwaltschaft auf nachträgliche Sicherungsverwahrung lehnte das Gericht gestern ab, da seit der ersten Verurteilung keine neuen Tatsachen ans Licht gekommen sind. Dass Markus W. gefährlich ist, stand schon 2005 in den Gerichtsakten.

Der Schwarzwälder hatte sich in das Vertrauen der Eltern geschlichen, um als Babysitter zu arbeiten. Dies nutzte er aus, um sich an einem elfjährigen Buben zu vergehen. Einem einjährigem Mädchen fügte Markus W. eine stark blutende Wunde im Genitalbereich zu.

Für eine Sicherungsverwahrung oder der Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung fehlten aber auch seinerzeit offenbar die Voraussetzungen. Jetzt scheinen der Justiz endgültig die Hände gebunden zu sein.

Große Freude bei Markus W. als das Urteil verkündet wird: Erleichtert schüttelt er seinem Verteidiger die Hand – und verlässt als freier Mann den Gerichtssaal. Dass ihn Polizeibeamte auf dem Weg in seinen Wohnort bei Heilbronn begleiten, dient wohl mehr seinem eigenen Schutz.

Allerdings steht er vorerst unter Führungsaufsicht des Landgerichts Heilbronn und muss zahlreiche Auflagen erfüllen. Dazu gehört, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden und dass er sich nicht in der Nähe von Kinderspielplätzen sehen lässt.

Warum er den gefährlichen Sex-Täter laufen lassen musste, erläuterte Baier ausführlich in seiner Urteilsbegründung. Das Strafgesetzbuch sehe vor, dass nur bei Gefährlichkeit des Täters und „neuen Tatsachen“ eine nachträgliche Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB) möglich ist.

An der Gefährlichkeit von Markus W. hatten die vier Gutachter zwar keinen Zweifel. Er ist pädophil und leidet weiter unter einer Persönlichkeitsstörung. Die Therapiebemühungen während des Gefängnisaufenthalts haben bislang noch nicht gefruchtet. Das könne man dem therapiewilligen Mann aber nicht anlasten, so der Richter.

Die Staatsanwaltschaft will das alles nicht so einfach widerspruchslos hinnehmen. Sie legt beim Bundesgerichtshof Revision gegen das Urteil ein und wird zudem beim Oberlandesgericht Beschwerde gegen die Aufhebung der Unterbringung einlegen. Der Fall Markus W. ist noch nicht zu den Akten gelegt.

jot

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