Keine Fahrkarte: Schwert-Mann schlägt Kontrolleur

2013 sorgt er in München mit einem Samurai-Schwert für Panik. Jetzt steht Karl T. wieder vor Gericht.
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Mann mit Schwert im Haus: Der SEK-Einsatz vom Februar 2013. Fotos: AZ-Archiv/privat, jot
AZ-Archiv/privat Mann mit Schwert im Haus: Der SEK-Einsatz vom Februar 2013. Fotos: AZ-Archiv/privat, jot

München - Er redet sehr, sehr leise. Aber wenn er einmal angefangen hat, ist der Redefluss von Karl T. (44, Name geändert) nur schwer zu stoppen. Das hat am Mittwoch Amtsrichterin Sonja Birkhofer-Hoffmann erfahren müssen. Nur mit Mühe gelingt es ihr, die immer wieder ausufernden Erklärungen des Angeklagten zu stoppen, um mit dem Prozess wegen Körperverletzung und Beleidigung fortfahren zu können.

Karl T. wird unter anderem vorgeworfen, einen MVG-Kontrolleur bei einer Fahrscheinkontrolle am 18. August an der Haltestelle Brudermühlstraße mit zwei Faustschlägen im Gesicht getroffen zu haben. Sein Opfer war danach vor allem psychisch schwer angeschlagen und sieben Wochen arbeitsunfähig.

Der Angeklagte hat eine Vorgeschichte

Der Angeklagte erklärt, dass er kein Geld für den Fahrschein gehabt habe. Als Obdachloser habe er damals Flaschen und Dosen gesammelt. Dass er nun angeklagt wird, empfindet er als übertrieben.

Aber der 44-Jährige hat eine Vorgeschichte: Im Februar 2013 stürmte er ein Haus in der Emil-Geis-Straße in Thalkirchen. Mit einem Samurai-Schwert in der Hand drosch er gegen die Wohnungstür eines Bekannten, brüllte: "Schwert, Schwert. Tot! Tot!"

Karl T. litt seit Jahren unter paranoider Schizophrenie, glaubte damals seinem Bekannten aus einer Notlage befreien zu müssen. Ein Sondereinsatzkommando nahm ihn fest. Das Landgericht hielt ihn in dieser Sache jedoch für schuldunfähig und sprach ihn frei.

Für den Angriff auf den Kontrolleur forderte Verteidiger Patrick Ottmann nun 132 Tagessätze à fünf Euro für seinen mittellosen Mandanten. Der Anwalt hat ausgerechnet, dass Karl T. seit 132 Tagen in U-Haft sitzt. Damit wäre die Strafe bereits abgegolten.

Am Ende wurden es zwar 135 Tagessätze, aber Karl T. verlässt das Gericht als freier Mann.

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