Keine Bannmeile mehr wegen eines Joints
MÜNCHEN - Der Stadtrat hat die städtischen Strafen für Drogensünder ein wenig gelockert. Bisher durften Cannabiskonsumenten häufig bestimmte Drogenbrennpunkte in der Stadt nicht mehr betreten - unabhängig von einer Bestrafung durch ein Gericht.
Für ein ganzes Jahr galt für den Übeltäter ein Aufenthaltsverbot: Wer bisher auch nur mit einem einzigen Joint am Sendlinger Tor erwischt wurde, musste mit harten Konsequenzen rechnen. Und zwar nicht nur am Sendlinger-Tor-Platz, sondern auch an den anderen „Drogenbrennpunkten“ der Stadt. Egal ob die Staatsanwaltschaft das Drogen-Delikt weiter verfolgte oder von einer Strafe absah – die Bannmeile galt.
Die Grünen im Rathaus halten dieses bisherige Vorgehen der Stadt für „unverhältnismäßig“ und beantragten deshalb eine Änderung. Sie forderten, dass die Aufenthaltsverbote für Drogenbesitzer nur dann ausgesprochen werden sollten, „wenn die mitgeführte Menge von der Staatsanwaltschaft strafrechtlich verfolgt wird“. Gestern beschloss der Kreisverwaltungsausschuss mehrheitlich, die bisherige Praxis ein wenig zu lockern. Das heißt für die Zukunft: Nur wenn jemand zum „wiederholten Male“ mit einer geringen Menge Drogen an einem der Brennpunkte angetroffen wird, kann er ein Aufenthaltsverbot aufgebrummt bekommen.
Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle hatte eigentlich dafür plädiert, dass alles beim Alten bleibt. Er betonte, dass auch die bisherige Regelung „maßvoll“ gewesen sei. Die CSU warf den Grünen „falsche Liberalität“ vor und stimmte gegen den Antrag.
Als Drogenbrennpunkte der Stadt gelten: der Sendlinger-Tor-Platz mit Nussbaum- und Herzog-Wilhelm-Park, der Hauptbahnhof und sein Einzugsbereich, die Münchner Freiheit sowie der Orleansplatz mit Weißenburger Straße und Pariser Platz. Die meisten Verbote wurden 2008 im Bereich des Hauptbahnhofs verhängt: Dort waren es 122. Am Sendlinger-Tor-Platz wurden 15 Fälle registriert, im Raum Ostbahnhof fünf. Wer nur an einem dieser Plätze mit Drogen erwischt wurde, darf dort überall nicht mehr verweilen. Allerdings darf er noch „Angelegenheiten des täglichen Lebens“ erledigen.
Noch eine Änderung hat der Ausschuss beschlossen: Die so genannte „Allgemeinverfügung“ für den Englischen Garten wird aufgehoben. Sie war 1994 erlassen worden, als dort noch ein echter Drogenschwerpunkt war. Wiederholungstätern drohte ein Bußgeld. Doch inzwischen ist die Drogen-Szene dort geschrumpft.
lj
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