Kein verkaufsoffener Sonntag mehr für München?
Altstadt - Am Sonntag gemütlich Shoppen gehen, Bummeln oder in Ruhe Lebensmittel einkaufen - das wünschen sich nicht nur manche Münchner, sondern auch viele Einzelhändler. Wie beispielsweise die Geschäftsleute der Vereinigung "City Partner München e.V.", die anlässlich des Stadtgründungsfestes am 18. Juni gern einen Verkaufsoffenen Sonntag sehen würden. So einen gab es bereits zwei Jahre zuvor: Damals hatte die Stadt erstmals eine Ausnahmegenehmigung für eine Sonntagsöffnung erteilt.
Sonntage sind in Bayern heilig
Denn Sonntage sind normalerweise heilig in Bayern - und Einkaufen nicht möglich. Allgemeine Ausnahmen sind nur an bis zu vier Sonntagen pro Jahr möglich - und auch nur unter bestimmten Voraussetzungen. So hat das Bundesverfassungsgericht vor einigen Jahren entschieden, dass es für einen Verkaufsoffenen Sonntag einen Anlass geben muss. Beispielsweise einen Weihnachtsmarkt oder ein Stadtfest.
Wie im kommenden Juni in München. Weil allerdings die Ausnahmegenehmigung im Jahr 2015 eine gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Gewerkschaft Verdi zur Folge hatte, will das Kreisverwaltungsreferat jetzt kein Risiko mehr eingehen.
Kriterien sind streng
Damals hatte die Stadt nicht nachweisen können, dass die Besucher sonntags vorrangig zum Fest und nur in zweiter Linie zum Einkaufen gekommen waren. Das ist jedoch gemäß Ladenschlussgesetz die Voraussetzung für eine Sonntagsöffnung. Deshalb hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die städtische Verordnung zur Sonntagsöffnung am Münchner Stadtgründungsfest für ungültig erklärt.
Das sei inzwischen zwar entkräftet, teilte die Stadt am Mittwoch mit. Denn zum Stadtgründungsfest 2016 führte ein unabhängiges Meinungsforschungsinstitut Umfragen durch, welche ergaben, dass die Mehrzahl der Besucher tatsächlich das Stadtgründungsfest und nicht die Geschäfte besucht hatten. Aber auch der räumliche Umfang der geöffneten Läden ist ein Knackpunkt im Streit um die Ausnahmegenehmigungen. In der damaligen Gerichtsverhandlung bemängelte Verdi, dass die Verkaufsfläche zehnmal so groß war wie die Festfläche. Und das könnte auch künftig das K.O.-Kriterium für sämtlich mögliche Verkaufsoffene Sonntage sein.
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Die Geschäfte, welche "City Partner München e.V." heuer gern am Tag des Stadtfestes öffnen würde, hätten laut einem Gutachten eine im Verhältnis zur Veranstaltungsfläche "deutlich überdimensioniert Verkaufsfläche". Deshalb werde es "aus rechtlichen Gründen keinen verkaufsoffenen Sonntag zum Stadtgründungsfest 2017 geben", so die Stadt.
Das KVR habe "City Partner München" bereits mitgeteilt, dass es die vom Verein beantragte Sonntagsöffnung nicht in der beabsichtigten Form - innerhalb des Altstadtrings sowie vom Karlsplatz bis zum Hauptbahnhof - genehmigen kann. Nach etlichen Sondierungsgesprächen seit Oktober 2016 habe das KVR mit einem Kooperationsvorschlag die Sonntagsöffnung in einem räumlich kleineren Gebiet ermöglichen wollen, teilte die Stadt mit. Darauf sei "City Partner München" allerdings nicht eingegangen. So habe es keine Alternative gegeben als den Antrag für einen Verkaufsoffenen Sonntag abzulehnen.
In der Debatte um veränderte Ladenöffnungszeiten gibt es seit Jahren immer wieder Streit. Zwei Lager stehen sich dabei fast unversöhnlich gegenüber: Auf der einen Seite die Einzelhändler, auf der anderen eine Allianz von Kirche und Gewerkschaften. Sie wollen den Sonntag weiterhin als Ruhetag verankert sehen beziehungsweise noch ausgedehntere Arbeitszeiten für Arbeitnehmer verhindern.