Kein Schadenersatz für Architekt Braunfels

Der Architekt Stephan Braunfels ist auch in der Berufungsinstanz mit einer Millionenklage gegen den Freistaat Bayern gescheitert. Er hatte rund 1,2 Millionen Euro Schadenersatz gefordert, weil er das Museum Brandhorst nicht bauen durfte.
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Um das Museum Brandhorst drehte sich der Rechtsstreit.
dpa Um das Museum Brandhorst drehte sich der Rechtsstreit.

MÜNCHEN - Der Architekt Stephan Braunfels ist auch in der Berufungsinstanz mit einer Millionenklage gegen den Freistaat Bayern gescheitert. Er hatte rund 1,2 Millionen Euro Schadenersatz gefordert, weil er das Museum Brandhorst nicht bauen durfte.

Braunfels hatte in unmittelbarer Nachbarschaft des Museums bereits die Pinakothek der Moderne errichtet und darauf gepocht, für den jetzigen Standort des Museums Brandhorst mit den Planungen eines Kinderhauses beauftragt gewesen zu sein. Dieses Projekt wurde jedoch nicht realisiert.

Als Architekt für das neue Museum wurde Braunfels vom Ehepaar Brandhorst abgelehnt. Dies sei ein triftiger Grund für den Freistaat gewesen, von der Zusage gegenüber Braunfels abzurücken, entschied das Landgericht in erster Instanz. Und das Oberlandesgericht stimmte dem nun zu. Brandhorst habe zudem auch durch seinen sehr späten Einspruch seine Ansprüche verwirkt.

Ihm steht jetzt noch der Weg vor den Bundesgerichtshof offen.

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