Kein Kredit: Da drohte Lehrer mit Blutbad

Klein, schmächtig, ruhige Stimme – einen solchen Wutausbruch würde man dem Lehrer Hans K. (Name geändert) gar nicht zutrauen: Wegen einer Kreditabsage von der Bayerischen Landesbank (Bayern LB) drehte der 38-Jährige durch. Jetzt wurde er dafür verurteilt.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Illustration
vario-images Illustration

MÜNCHEN - Klein, schmächtig, ruhige Stimme – einen solchen Wutausbruch würde man dem Lehrer Hans K. (Name geändert) gar nicht zutrauen: Wegen einer Kreditabsage von der Bayerischen Landesbank (Bayern LB) drehte der 38-Jährige durch. Jetzt wurde er dafür verurteilt.

Hans K. bedrohte Mitarbeiter der Bayern LB mit dem Tod. Dafür stand der Lehrer jetzt wegen räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Bedrohung vor dem Landgericht München I. Die Vorgeschichte: Im Oktober 2007 beantragte Hans K. einen Kleinkredit bei der Bayern LB in der Brienner Straße. Da der Angeklagte, der in der Erwachsenenbildung tätig ist und zur Tatzeit keinen Job hatte, bereits Schulden bei der Bank hatte, wollte ihm die Bankangestellte keinen weiteren Kredit zur Verfügung stellen.

Am 26. Oktober 2007 rief er um 19 Uhr von seinem Handy aus die Bankangestellte am Arbeitsplatz an. Es war längst Feierabend. Hans K. sprach ihr deshalb auf den Anrufbeantworter: „Ich rate ihnen dringend, mir die 2500 Euro auszuzahlen. Sie wollen doch Weihnachten mit ihrer Familie verbringen. Oder lieber in einer Urne?“ Falls sich die Bank weiterhin stur stellen sollte, drohte er, dass er die gesamte Kreditabteilung der Bayern LB „auslöschen“ werde.

Anstatt einer Kreditzusage bekam er drei Tage später einen Mahnbescheid, dass er seine Schulden bei der LB sofort begleichen soll. Aus Wut griff er am Abend erneut zum Handy, sprach der Bankangestellten eine weitere Drohung auf Band: „Nehmen Sie den Mahnbescheid zurück. Sonst fließt Blut!“

Keine Unterbringung

Die Staatsanwaltschaft wollte den Angeklagten wegen einer „schweren Persönlichkeitsstörung“ in ein Bezirkskrankenhaus unterbringen. Dort sollte er erst entlassen werden, wenn er geheilt ist. Das Gericht fand, dass eine solche Maßnahme zu hart sei. Urteil: zehn Monate Haft auf Bewährung.

Torsten Huber

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.