Kein komplettes Nachtflugverbot für München
München - Das bayrische Verkehrsministerium hat die Forderung der Grünen nach einem konsequenten Nachtflugverbot am Münchner Flughafen zurückgewiesen. Die Münchner Nachtflugregelung sei 2005 vom Bundesverwaltungsgericht höchstrichterlich bestätigt worden, teilte das Ministerium am Mittwoch mit. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Flughafen Frankfurt gebe deswegen keinen Anlass, das Konzept infrage zu stellen.
Die Regelung sieht den Angaben zufolge unter anderem eine zeitliche Staffelung der zulässigen Flüge, eine Bevorzugung lärmarmer Flugzeuge und ein jährliches Gesamtlärmkontingent vor. Anders als in Frankfurt gebe es eine differenzierte Nachtflugregelung. Sie ermöglicht bislang in den Nachtstunden ein bestimmtes Kontingent an Flügen. Ausnahmegenehmigungen durch das Wirtschaftsministerium sind möglich.
Das Gericht in Leipzig hatte am Mittwoch das Nachtflugverbot für den Frankfurter Flughafen bestätigt. Die Richter untersagten Flüge in der Zeit von 23.00 bis 5.00 Uhr. Im Jahresdurchschnitt sind allerdings vorerst 133 Flüge in den Randzeiten von 22.00 bis 23.00 und 5.00 bis 6.00 möglich. Die Grünen in Bayern fordern jetzt, dass die löchrige Nachtflugregelung in München angepasst wird und wie in Frankfurt mindestens ab 23.00 Uhr uneingeschränkte Nachtruhe gelten muss, wie Umweltexperte Christian Magerl sagte.
Nach Angaben des Airports war der Flughafen München mit einem Passagierrekord ins neue Jahr gestartet. Von Januar bis März starteten oder landeten dort 8,46 Millionen Menschen. Das waren 5,2 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum und mehr als je zuvor in einem ersten Quartal. Treiber des Wachstums war insbesondere der Fernreiseverkehr, speziell in andere europäische Länder.
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