Kein Fahrschein für den Hund: Mann greift Polizisten an

Ein 36-Jähriger, der für seinen mitgeführten Hund am Samstagabend keinen Fahrschein vorweisen konnte, zudem einem durch das Zugbegleitpersonal ausgesprochenen Fahrtausschluss nicht nachkam, griff am Hauptbahnhof München Beamte der Bundespolizei körperlich an.
AZ/dpa |
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Eine Polizeistreife fährt zu einem Einsatz. (Symbolbild)
Eine Polizeistreife fährt zu einem Einsatz. (Symbolbild) © Patrick Seeger/dpa/Symbolbild

München - Für seinen Hund hatte er weder einen Fahrschein noch einen Maulkorb: Ein 36 Jahre alter Mann beleidigte am Samstagabend nach Polizeiangaben am Münchner Hauptbahnhof Zugpersonal und griff einen Polizisten an, weil ihm die Mitfahrt in einem Zug untersagt wurde.

Wohnungsloser attackiert Polizisten

Wie die Bundespolizei am Sonntag mitteilte, weigerte sich der wohnungslose Mann am Samstagabend, zunächst den Zug zu verlassen. Erst als die Polizei kam, sei er aus dem Regionalexpress ausgestiegen. Dabei habe er drei Beamte beleidigt und einen Polizisten angegriffen. Dieser sei leicht verletzt worden. Eine Blutentnahme des Mannes ergab einen Promillewert von 1,55.

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Anders als sein Herrchen habe sich der Hund während der Aktion ruhig verhalten und sich sogar abgelegt, während der 36-Jährige von den Beamten überwältigt wurde. Der Hund sei einem Tierheim übergeben worden.

© dpa-infocom, dpa:210228-99-627579/2

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3 Kommentare
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  • akiboi am 01.03.2021 11:13 Uhr / Bewertung:

    Da war wieder mal zu sehen, der Hund ist intelligenter als sein Herrchen.

  • eule75 am 28.02.2021 17:11 Uhr / Bewertung:

    Den Hund ins Tierheim zu geben - war das nötig? Hatte die Pollizei den Verdacht, dass er nicht gut gehalten wird? Wenn das nicht zutrifft, wird der Hund für etwas bestraft, wofür er nichts kann, und Trennung vom Herrchen ist für ihn große Strafe.

  • Kadoffesalod am 28.02.2021 21:15 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von eule75

    Ein hochaggressiver, unberechenbarer Alkoholiker ist aller Wahrscheinlichkeit nach kein guter Hundehalter.

    Desweiteren ist es weder im Polizeigewahrsam noch in Untersuchungshaft möglich, einen Hund mitzunehmen.

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