Kein Alkohol in Münchner U-Bahn

Ab sofort gilt die neue Regelung in Bus, Tram und im Münchner Untergrund. Wer sich nicht daran hält, dem droht der Rausschmiss – die Polizei begrüßt das Verbot, Fahrgast-Verband ist skeptisch.
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Die Linie U3/U6 wird in den Osterferien komplett gesperrt
Mike Schmalz Die Linie U3/U6 wird in den Osterferien komplett gesperrt

MÜNCHEN - Ab sofort gilt die neue Regelung in Bus, Tram und im Münchner Untergrund. Wer sich nicht daran hält, dem droht der Rausschmiss – die Polizei begrüßt das Verbot, Fahrgast-Verband ist skeptisch.

„Don't drink and drive“: Auch in U-Bahnen, Bussen und der Tram gilt ab heute ein Alkohol-Verbot. Dafür gibt es einen guten Grund: Laut einer Studie im Auftrag der MVG fühlen sich zwei Drittel aller Befragten von Alkoholtrinkern in U-Bahnen belästigt.

Schon seit Februar gilt deshalb einen Alkohol-Bann in allen Münchner U-Bahnhöfen. 83 Prozent der Befragten sind für das Verbot, so die Studie. Jetzt soll die Regelung auch auf die Bahnen selbst ausgeweitet werden.

Zuständig für die Durchsetzung ist die MVG. Mit welchen Strafen ist zu rechnen? „Das Alkohol-Konsumverbot wird mit Augenmaß umgesetzt“, so MVG–Sprecher Christian Miehling. Erst sollen die Trinker nur auf ihren Verstoß gegen die Hausordnung hingewiesen werden.

Sollte das aber nicht fruchten, wird kurzer Prozess gemacht: Der Fahrgast muss das Fahrzeug oder den U-Bahnhofverlassen. „Die bisherige Erfahrung mit dem Verbot in den U-Bahnanlagen zeigt aber, dass fast alle einsichtig sind“, betont Miehling.

Die Münchener Polizei unterstützt das Verbot ausdrücklich. Sprecher Wolfgang Wenger: „Man muss die Jungen vor sich selbst schützen.“ Flatrate- und Komasaufen sorgten in letzter Zeit häufig für Negativ-Schlagzeilen.

Die Vereinigung „Aktion Münchner Fahrgäste“ ist sich dagegen nicht so sicher, ob ein generelles Verbot sinnvoll ist. „Natürlich braucht keiner in der U–Bahn Bier zu trinken“, sagt Sprecher Andreas Nagel. „Aber muss man immer alles gleich verbieten?“ Er sieht auch die Gefahr, „dass dabei gewisse Situationen eskalieren könnten – Stichwort U–Bahn-Schläger“.

Was kaum jemand weiß: Auch in der Fußgängerzone ist es verboten, „sich außerhalb von Freischankflächen zum Alkoholgenuss niederzulassen“. KVR–Sprecher Christopher Habl: „Bußgelder sind aber sehr selten – im Regelfall verteilt die Polizei höchstens Platzverweise.“

Roland Müller

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