Kaufhof: Stadt darf nicht auf Miete verzichten
München - Es war ein gutgemeintes Angebot der Stadt zur Kaufhof-Rettung am Stachus. Doch die Regierung von Oberbayern hat jetzt mitgeteilt: Ein Verzicht auf Mietforderungen einer Kommune gegenüber einem Unternehmen ist schon allein aus Gründen der Wettbewerbsneutralität nicht zulässig. Das gab die Stadt am Dienstag bekannt.
Demnach gilt das Verbot laut der Regierung von Oberbayern auch im konkreten Fall für die Stadtwerke als städtische Tochter, die die Ladenflächen an Familie Zechbauer und diese wiederum an Galeria Kaufhof vermietet. OB Dieter Reiter (SPD) der selbst bei der Regierung von Oberbayern um eine rechtliche Stellungnahme gebeten hatte, bedauere sehr, "dass uns als Stadt damit die Hände gebunden sind".
Hoffnung auf gute Perspektive für 300 Mitarbeiter
Er habe gewissermaßen vorhergesehen, "dass es selbst mit einem Mietverzicht der Stadt schwierig werden würde, die sehr unterschiedlichen Interessen der Verhandlungspartner zusammenzubringen". Das werde mit der am Dienstag mitgeteilten Rechtsauffassung der Regierung sicher nicht leichter.
Reiter sagte weiter: "Ich hoffe, dass es vielleicht ja doch noch einen Weg geben kann, um den Angestellten von Galeria Kaufhof eine gute Perspektive bieten zu können." Denn es gehe ihm schließlich darum, "Menschen in schwierigen Zeiten möglichst in Arbeit zu halten und ihnen wenigstens Zeit zu verschaffen". In der Kaufhof-Filiale am Stachus arbeiten rund 300 Mitarbeiter. Die stadtbildprägende Filiale gibt es seit mehr als 70 Jahren.