Katzenfutter-Diebin muss in Haft

Auf der Flucht fährt sie einen Ladendetektiv mit dem Auto an. Das Urteil: 16 Monate Haft ohne Bewährung.
Thorsten Huber |
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Stahl Katzenfutter im Wert von 72,46 Euro: Die Angeklagte Rentnerin wurde am Freitag zu 16 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.
Thorsten Huber Stahl Katzenfutter im Wert von 72,46 Euro: Die Angeklagte Rentnerin wurde am Freitag zu 16 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

MÜNCHEN - Trotz ihrer 72 Jahre und der U-Haft achtet das ehemalige Mannequin Marlene K. immer noch sehr auf ihr Äußeres. Sie ist schlank und elegant gekleidet. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft passen so gar nicht zum Erscheinungsbild der älteren Dame. Sie soll Katzenfutter gestohlen und auf der Flucht den 30-jährigen Ladendetektiv mit ihrem Opel angefahren haben.

Jetzt steht sie wegen schweren räuberischen Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht München II. „Es tut mir wahnsinnig leid. Ich war in Panik“, sagt die Angeklagte. Sie ist allein stehend und bezieht nur 191 Euro Rente: „Ich war immer freischaffend, arbeitete zuletzt als Visagistin. Mein Freund in Spanien sorgte für mich, hat die Miete gezahlt.“

Ihr Freund verstarb 2009. Damit fiel die monatliche Apanage des Liebhabers weg. „Ich habe viele Katzen daheim. Einige zur Pflege. Die brauchen Futter“, sagt Marlene K. Am 11. Januar 2010, kurz vor 15 Uhr, fuhr sie zum Edeka-Markt in Rottach-Egern, steckte 17 „Gourmets“, sechs „Cat-Sticks“, sechs „Dreamies Snacks“, 13 „Whiskas“, 10 „Shebas“, ein „Perfect-Fit“ und zwei „Fisch“ ein. Für sich selbst Obst, Müllbeutel und „Abflussfrei“.

Der Gesamtwert: 72,46 Euro. Die Rentnerin merkte nicht, dass sie der Ladendetektiv beobachtet hat. Als sie ausparken wollte, klopfte er am Wagen, zeigte seinen Ausweis. Marlene K. reagierte nicht. Der Detektiv stellte sich vor das Auto. Sie fuhr ihn an, blieb dann aber doch stehen, stellte sich.

Der Detektiv zog sich ein Sprunggelenktrauma zu. Verteidiger Wolfgang Müller forderte eine Bewährungsstrafe: „Es waren Lebensmittel, die nicht für sie waren.“ Und: „Es war eine Armutstat. Meine Mandantin wird jetzt zum Sozialamt gehen und die Grundsicherung beantragen.“ Die 2. Strafkammer blieb hart: 16 Monaten Haft ohne Bewährung, weil sie zehn einschlägige Vorstrafen hat. Bis zur Revision bleibt Marlene K. in Freiheit. Die Behörden hatten sie verhaften lassen, weil sie zum ersten Prozesstermin nicht erschienen war.

 

 

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