Kastrationsprozess: Wollte Angeklagter die Todesursache verschleiern?

München - Im Prozess um den Tod eines 61-Jährigen nach einer Kastration dreht es sich bei der Befragung des Angeklagten Karl T. (66, Name geändert) am Freitag vor allem um die Frage, warum er den Tod seines Kunden nicht gemeldet hatte.
Stattdessen wickelte er die Leiche in Folie und steckte sie in einen großen Karton, den er im Wohnzimmer deponierte. Wollte er durch die Verwesung den Nachweis der wahren Todesursache verschleiern? Nein, sagt der Angeklagte. Er stand unter Schock, befürchtete, dass man ihn festnehmen würde.
Zweifel an der Aussage bleiben
Auch als am 10. April 2020 plötzlich die Polizei aufgrund einer Vermisstenanzeige vor der Tür stand, sagte Karl T. nichts. Fünf Tage später durchsuchte die Polizei die Wohnung und fand den Karton mit dem makabren Inhalt.
Karl T. beteuert erneut seine Unschuld. Er sei bei der Arbeit gewesen, als der 61-Jährige starb. In den Tagen davor soll es dem Opfer gut gegangen sein. Doch Zweifel bleiben, zumal der Angeklagte bei der Polizei zunächst ein früheres Todesdatum angegeben hatte.