Karriere-Falle Weihnachtsfeier

MÜNCHEN - Die Weihnachtsfeier war feucht-fröhlich, die Stimmung hervorragend, am Ende sogar mehr als ausgelassen. Trotzdem hätte der Angestellte zu fortgeschrittener Stunde besser darauf verzichtet, sich Mut anzutrinken und seinen Vorgesetzten wenig später als „Arschloch“ zu bezeichnen. Dafür gab’s vom Chef schon am nächsten Tag die fristlose Kündigung.
Allerdings gibt es durchaus Abstufungen: Wer lauthals Buh ruft, wenn der Chef ein Weihnachtsgedichte vorträgt, hat noch nichts zu befürchten. „Hier gilt das Grundrecht der freien Meinungsäußerung“, sagt Arbeitsrechtler Krause. Schon aber bei Witzen über Religion oder Politik sollte man auf Firmenfeiern vorsichtig sein: „Vor allem dann, wenn man ausländische Vorgesetzte hat.“
Aber auch der Chef darf sich nicht alles erlauben: Als eine Frau vor einigen Jahren auf einer Weihnachtsfeier ausgelassen Lambada tanzte, fühlte sich ihr Vorgesetzter zu dem Urteil gezwungen: „Die tanzt ja wie eine Dirne.“ Der Arbeitgeber musste für diese Bemerkung neben dem Gehalt auch noch ein saftiges Schmerzensgeld an die Mitarbeiterin überweisen.
Ohnehin sind es eher die Geschäftsführer, die sich auf Weihnachtsfeiern in acht nehmen müssen. Als der Münchner Jazzsänger Winny Matthias vor einigen Jahren auf einer Weihnachtsfeier eines großen Münchner Konzerns spielte, hörte er zufällig auf der Toilette, wie Kollegen Intrigen gegen ihren Vorgesetzten sponnen: „Wenige Wochen später hat der Chef dann die Firma verlassen.“
In der Regel geht es auf Münchens Firmenfeiern aber eher besinnlich zu: „Die Mitarbeiter essen gemütlich, trinken etwas und gehen irgendwann nach Hause“, weiß Chris Lehner vom Park-Café, wo derzeit täglich Weihnachtsfeiern stattfinden. Natürlich komme es ab und an vor, dass Kollegen schräge Gedichte oder die eine oder andere Musikeinlage vorbereitet haben: „So wild, wie man sich das immer vorstellt, sind die Feiern aber nicht mehr.“
Daniel Aschoff