Karl Heinz Hoffmann will kein Rechtsextremer sein
München - Bei Wikipedia ist die Sache klar. Wer seinen Namen eingibt, landet dort bei „Karl-Heinz Hoffmann (Rechtsextremist)“. Doch so klar ist die Sache nicht mehr. Jedenfalls für Karl-Heinz Hoffmann selbst. Der 79-jährige Gründer der 1980 verbotenen Wehrsportgruppe Hoffmann hat die Bayerische Staatsregierung auf Unterlassung verklagt, weil diese 2012 auf eine Landtagsanfrage hin angegeben habe, er sei „seit 2010 wieder öffentlich mit rechtsextremistischen Aktivitäten in Erscheinung getreten“.
Gemeint waren Vorträge, die er über sein Buch zum Oktoberfest-Attentat in der rechten Szene gehalten hatte. Doch in diese Ecke möchte sich Hoffmann nicht mehr drängen lassen. Von den Vorträgen existieren Videos, sagt er vor der 10. Kammer des Verwaltungsgerichtes. Wer die Videos studiere, werde feststellen, dass er sich nicht rechtsextrem geäußert habe. Auch die Behauptung, er habe 1981 vom Libanon aus versucht, eine Terroristengruppe zu bilden, sei falsch. So infantil sei er nicht.
Seine Existenz sei mittlerweile ruiniert, so der Kläger
Er sei kein Idol der rechten Szene mehr, sondern werde im Gegenteil als „Türken-Freund“, als „Islam-Freund“ kritisiert, beteuert der Kläger. Die Antwort der Staatsregierung auf die Landtagsanfrage ist „unwahr“ und „eine Verleumdung“. Er fühlt sich als Opfer staatlichen Mobbings. Seine Existenz sei ruiniert worden, er lebe inzwischen von Sozialhilfe.
Sein Anwalt springt ihm zur Seite: „Wenn sich ein Missionar unter Heiden begibt, bleibt er doch ein Christ.“ Hoffmann als Missionar, der die rechte Szene zum Glauben an die Verfassung bekehrt? Der Vergleich hinkt, das gibt auch der Anwalt zu. Gemeint ist vielmehr, dass man seinen Mandanten nicht nach seinem Umgang, sondern nach den Inhalten der Vorträge beurteilen sollte.
Fall Peggy: Zschäpe weiß nichts
Doch die Vertreter des Freistaates beharren auf ihrer Beurteilung. Auf 20 Seiten hatten sie dem Gericht ihre Gründe für die Einschätzung „rechtsextreme Aktivitäten“ dargestellt.
Dass die Sache schlecht für ihn ausgehen würde, wird Hoffmann geahnt haben.
Die Klage wird abgewiesen. Auch sein Antrag auf Prozesskostenhilfe wird vom Gericht abgelehnt. Hoffmann muss die Kosten des Verfahrens zahlen.
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