Kardinalfehler: Abendsegler abgesägt

Verstoß gegen den Artenschutz? Auf einem Grundstück des Erzbistums wird eine alte Esche gefällt, in der Fledermäuse schlafen. Die Genehmigung fehlt, viele Tiere kommen um.
München - Seit dem Herbst schliefen die Großen Abendsegler tief und fest in einer hundertjährigen Esche an der Oberföhringer Straße – bis die streng geschützten Fledermäuse am Samstag rücksichtslos geweckt wurden: Bei Baumfällarbeiten wurde ihr Winterquartier zerstört. Herabfallende Stamm-Stücke erschlugen oder zerquetschten mehrere Tiere.
Dabei hätte die alte Esche ohne Ausnahmegenehmigung der Höheren Naturschutzbehörde gar nicht beseitigt werden dürfen.
Auftraggeber der Fällung, bei der zudem drei Arbeiter gebissen wurden, war das Erzbischöfliche Ordinariat.
Bogenhausen am frühen Samstagnachmittag: Viviana Munoz bemerkt die Baumfällarbeiten auf dem Grundstück, das die Ungarischsprachige Katholische Mission vom Erzbistum angemietet hat. Die promovierte Tierärztin engagiert sich im Eichhörnchen-Schutz und will überprüfen, ob womöglich ein Kobel in Gefahr ist.
„Auf Eichhörnchen waren die Männer zwar nicht gestoßen, aber auf jede Menge Fledermäuse. Sie hatten schon Dutzende in eine Kiste gesteckt“, erzählt sie. Die Säuger hatten in einer Spechthöhle Winterschlaf gehalten. „Drei Leute sind gebissen worden, als sie die Fledermäuse mit ihren dünnen Handschuhen da rausgeholt haben.“ Weil Fledermäuse Tollwut übertragen können, schickt Viviana Munoz zunächst die Verletzten ins Krankenhaus, um sich gegen die tödliche Krankheit impfen zu lassen.
Erst dann hat sie Gelegenheit, sich um die Fledermäuse zu kümmern. „Die anderen Baumfäller haben die ganze Zeit weitergesägt – obwohl ich sie aufgefordert habe, sofort aufzuhören.“ Ein Holzscheit nach dem anderen kracht zu Boden. „Dazwischen waren überall Fledermäuse – tote, zerquetschte, schreiende, verzweifelte.“
Viviana Munoz alarmiert den Arbeitskreis Fledermausschutz des Landesbundes für Vogelschutz (LVB). Zwei Experten holen die knapp 60 überlebenden Tiere ab. Doch mindestens sechs Große Abendsegler können sie nicht mehr retten. Fledermaus-Fachfrau Margarete Kistler untersucht die verstörten Flugkünstler und wildert den Großteil noch am selben Abend in speziellen Fledermauskästen wieder aus.
Acht ihrer Schützlinge bereiten der Expertin allerdings Sorgen: „Sie haben Verletzungen, können die Flügel nicht ausbreiten und halten sich schief.“
Die Tierschützer erwägen nun, Anzeige wegen Verstoßes gegen den Besonderen Artenschutz zu erstatten.
Denn in Paragraf 44 des Bundesnaturschutzgesetzes steht: „Es ist verboten, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten (...) während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören“.
Muss ein bewohnter Baum gefällt werden, weil er so morsch ist wie die betroffene Esche und deshalb eine Gefahr darstellt, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung durch die Höhere Naturschutzbehörde.
Dieses Dokument lag im aktuellen Fall jedoch nicht vor. Dabei hatte die Untere Naturschutzbehörde die Gartenbaufirma schon in der allgemeinen Fällgenehmigung vom September 2013 auf Spechthöhlen im Stamm hingewiesen und darauf, dass möglicherweise der Besondere Artenschutz zum Thema werden könnte.
Das heißt: Spätestens, als die Männer die Fledermäuse entdeckten, hätten sie die Arbeit einstellen und mit der Behörde Kontakt aufnehmen müssen. Immerhin: Für eine zweite Esche, für die ebenfalls eine allgemeine Genehmigung vorliegt, haben sie nun eine Ausnahmeerlaubnis beantragt.
Sowohl die Regierung von Oberbayern, bei der die Obere Naturschutzbehörde angesiedelt ist, als auch die Untere Naturschutzbehörde prüfen derzeit den Vorgang – und eventuelle Konsequenzen.
Beim Erzbischöflichen Ordinariat will man diese Untersuchung zunächst abwarten. „Der Artenschutz ist uns sehr wichtig“, sagt Sprecher Christoph Kappes. Deshalb sei man davon ausgegangen, dass die beauftragte Gartenbaufirma alle notwendigen Genehmigungen ordnungsgemäß eingeholt habe.