Kameramann von "Das Boot": Weiter Geld in Sicht

Der Kameramann des berühmten Films Jost Vacano klagt auf einen finanziellen Nachschlag – und kann sich jetzt wohl über rund 700 000 Euro freuen.
NIna Job |
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Berühmte Szene aus dem Kinofilm von 1981: Johann (Erwin Leder) bringt im Film die Maschinen der U-9 auf Hochtouren. Oben rechts: Erfolgreich vor Gericht - Kameramann Jost Vacano (r.) mit seinem Anwalt Nikolaus Reber am Donnerstag im Landgericht.
WDR/DEGETO/Job Berühmte Szene aus dem Kinofilm von 1981: Johann (Erwin Leder) bringt im Film die Maschinen der U-9 auf Hochtouren. Oben rechts: Erfolgreich vor Gericht - Kameramann Jost Vacano (r.) mit seinem Anwalt Nikolaus Reber am Donnerstag im Landgericht.

München – Seit fast zehn Jahren kämpft Jost Vacano, Chefkameramann des Films „Das Boot“, darum, dass er an den satten Erträgen des Kassenknüllers beteiligt wird. Nach einem zähen juristischen Streit, scheint der 81-Jährige nun endlich Erfolg zu haben. Gestern schlug der Vorsitzende Richter der 7. Zivilkammer am Landgericht München I, Matthias Zigann, eine gütliche Einigung vor. Sie würde für Jost Vacano einen dicken Nachschlag bedeuten: 699 500 Euro.

Die Produktionsfirma Bavaria Film, deren Tochter Euro-Video und der Westdeutsche Rundfunk (WDR) haben nun Zeit bis zum 3. März, um über den Vergleichsvorschlag zu beraten. Lehnen sie ihn ab, wird das Gericht ein Urteil sprechen, in dem Vacano wohl eine ähnlich hohe Summe zugesprochen werden dürfte.

 

Für seine Leistung hinter der Kamera wurde Vacano mehrfach ausgezeichnet

 

Am großen Erfolg der Verfilmung des gleichnamigen Romans von Lothar-Günther Buchheim hatte Jost Vacano großen Anteil: Er schuf mit seiner Kameraführung und Technik eindringliche, beklemmende, atemlose Bilder. Der Zuschauer fühlt sich Mittendrin, er hetzt mit den Protagonisten durch das enge U-Boot, hofft, leidet und ängstigt sich mit.

Jost Vacano schaffte das, indem er ausschließlich mit Handkameras drehte. Dafür musste er für die engen Räume extra Lichtquellen und Equipment entwickeln wie einen Kreiselstabilisator, der das Verwackeln der Kamera verhinderte. Die Dreharbeiten dauerten rund eineinhalb Jahre.

Für seine besondere Leistung wurde er 1983 bei der Oscar-Verleihung für die beste Kamera nominiert. Er bekam den Deutschen Kamerapreis 2001 und 2007 die Goldene Kamera.

 

Damals hat er eine Pauschale bekommen: 180 000 Mark

 

Der Film wurde zum Welterfolg, aber Vacano als einer der Mitschöpfer profitierte davon nicht mehr. 1980 und 1981 hatte er eine Pauschalvergütung von rund 180 000 Mark bekommen. Damit schien alles abgegolten – bis 2002 eine Änderung im Urheberrechtsgesetz wirksam wurde: Der sogenannte „Bestseller-Paragraph“ (§ 32a) sieht eine nachträgliche Beteiligung vor, wenn die Vergütung in einem „auffälligen Missverhältnis“ zu den Erträgen steht. Jost Vacano zog mit seinem Anwalt Nikolaus Reber in München und Stuttgart vor Gericht, forderte ab 2002 eine Erfolgsbeteiligung. Der Fall beschäftigte auch den Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht. Anwalt Reber musste sogar gerichtlich erzwingen, dass die Bavaria und der WDR überhaupt preisgaben, was sie mit dem „Boot“ verdienten.

Allein in Deutschland gab es seit 1985 insgesamt 105 Sendetermine. Die Bavaria, der WDR und Euro-Video müssten bei einem vom Gericht genannten Beteiligungssatz von 2,5 Prozent für Vacano etwa 28 Millionen Euro seit 2002 erwirtschaftet haben, um auf eine Summe von 700 000 Euro zu gelangen. „Nichts zu bezahlen ist üblich, aber nicht redlich“, kommentierte Vacano.

Auch wenn die Summe hoch erscheint, die nun in greifbare Nähe rückt, einen Wermutstropfen gibt es für Vacano: „Besser wäre es gewesen, ich hätte das Geld sukzessive über die Jahre bekommen. So verliere ich auf einen Schlag 50 Prozent ans Finanzamt.“

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